Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Apple-Patent für „Unlocking“-Verfahren des iPhones (iOS) ist nichtigveröffentlicht am 8. April 2013
BPatG, Urteil vom 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP verb. m. Az. 2 Ni 64/11 EP – nicht rechtskräftig
§ 1 PatG, § 3 PatG, § 81 Abs. 1 PatGDas BPatG hat das Europäische Patent 1 964 022 der Firma Apple Inc. mit dem Titel „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ (in der deutschen Übersetzung: „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“) für nichtig erklärt. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der 14 Hilfsanträge für nichtig erklärt. Zur Pressemitteilung vom 05.04.2013: (mehr …)
- Staatsanwaltschaft Göttingen: Strafrechtliche Ermittlungen gegen SIM-Lock-Entfernerveröffentlicht am 25. Oktober 2010
Nach einem Bericht von Heise ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen mehrere Anbieter, die den SIM-Lock von Handys vorzeitig gegen Entgelt entfernen (sog. „Unlocking“) sowie mehrere hundert Kunden dieser Anbieter. Hintergrund: Üblicherweise entfernen die Mobilfunkanbieter diese Sperren erst nach Ablauf des Vertrages (2 Jahre), also dann, wenn sich die Kosten des Handys durch die Vertragskosten (Telefonkosten) amortisiert haben. Nach Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Göttingen werde der Mobilfunkanbieter zumindest teilweise um die im Rahmen der Mischkalkulation errechneten Umsätze gebracht. Hierbei gebe es zwei Tatvarianten: Bei der ersten erhalte der Kunde Informationen, um sein Handy selbst freizuschalten; bei der zweiten übernehme dies der Händler selbst. Im ersteren Fall handele es sich auf Seiten des Kunden u.a. um Computerbetrug (§ 263a StGB). Auch ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) werde geprüft. Der Händler handele als Mittäter. Im zweiten Fall wäre es genau umgekehrt. Hier liege ein urheberrechtlicher Verstoß vor. (mehr …)