Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Optiker darf Augenärzten keine finanziellen Vorteile in Aussicht stellen, wenn Patienten dort Brillen bestellenveröffentlicht am 13. August 2015
BGH, Urteil vom 24.06.2010, Az. I ZR 182/08
§ 4 Nr. 1 UWG; § 3 Abs. 2 BOÄ, § 34 Abs. 5 BOÄDer BGH hat entschieden, dass eine unlautere unsachliche Einflussnahme auf Ärzte ausgeübt wird, wenn der Vertreiber eines Brillensystems finanzielle Vorteile für den Fall anbietet, dass Patienten dort Brillen bestellen. In diesem Fall könne der Arzt keine Entscheidungen mehr allein im Interesse des Patienten treffen, sondern würde auch seinen eigenen Vorteil berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Kooperation zwischen Zahnarzt und Dentallabor mit Gewinnbeteiligungveröffentlicht am 12. September 2012
BGH, Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10
§ 134 BGB, § 139 BGB, § 242 Cd BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 8 Abs. 5 MBO-ZÄ; NordrheinZÄBerufsODer BGH hat entschieden, dass eine vereinbarte Kooperation zwischen einem Zahnarzt und einem Dentallabor, in welcher sich der Zahnarzt gegen Gewinnbeteiligung dazu verpflichtet, das Labor mit allen bei seinen Patienten anfallenden Laborleistungen zu beauftragen, wegen unsachlicher Einflussnahme wettbewerbswidrig und damit nichtig ist. Für Ärzte und Zahnärzte müsse das Patienteninteresse immer an erster Stelle stehen, so dass im Verhältnis zum Dentallabor – bei dessen Bestehen auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten – auch eine Berufung auf die Nichtigkeit der Vertragsklauseln zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung: