Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Was erstinstanzlich unstreitig war, bleibt ungeachtet etwaiger Vorbehalte auch in den Folgeinstanzen unstreitigveröffentlicht am 15. Januar 2010
BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VII ZR 31/09
§§ 529 Abs. 1 Nr. 2; 531 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht ausschließlich für die 1. Instanz unstreitig gestellt werden kann, also mit dem Vorbehalt, bei Durchführung des Berufungsverfahrens diesen Sachverhalt inhaltlich überprüfen lassen zu wollen. Zitat: (mehr …)