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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 lit. a EU-RL 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, ihren Markenrechtsschutz verliert. Als „Untätigkeit“ im Sinne der europäischen Bestimmung könne es angesehen werden, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, die Verkäufer dazu zu bewegen, die Marke weiterhin für den Vertrieb einer Ware, für die die Marke eingetragen ist, zu benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG St. Pölten (Österreich), Urteil vom 31.03.2010, Az. 4 Cg 144/08i
    §§ o.A.

    Das LG St. Pölten hat entschieden, dass eBay einem Mitglied ca. 16.500,00 EUR Schadensersatz zahlen muss, nachdem ein deutscher eBay-Powerseller, der später Insolvenz anmeldete, einen gegen Vorkasse verkauften Goldbarren nicht ausgeliefert hatte. Die Besonderheit, welche zum Schadensersatz führte, lag darin begründet, dass eBay in den Vormonaten per E-Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen verschiedenster eBay-Mitglieder vor den Geschäftspraktiken des Powersellers (AGB-widrige Lieferzeitverstöße, falsche Angebotsbeschreibung) gewarnt worden war, allerdings nichts unternommen hatte, so auch nicht den Powerseller-Status aberkannt hatte. Dass österreichische Landgericht erklärte, dass die Beklagte  aufgrund der Vielzahl von Warnungen [ – insbesondere des in eBay-Fragen äußerst versierten Mitglieds „bubu.m“ -] und aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kläger geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen sei, den Powerseller „- trotz des guten Geschäftes, das sie mit ihr machte -„, sorgfältig zu überprüfen und aufgrund der Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren. Der Volltext des Urteils findet sich hier.

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