Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Essen: Zur „dauerhaften Kennzeichnung“ von Kopfhörern nach § 7 S. 1 ElektroGveröffentlicht am 5. März 2015
LG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 41 O 89/13
§ 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 UWG
Das LG Essen hat entschieden, dass Kopfhörer eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 S.1 ElektroG aufweisen müssen, die den Hersteller oder den Importeur eindeutig identifiziert und mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers auf dem Verbraucherprodukt gekennzeichnet sein müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)