Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Essen: Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede („mehrfacher Betrug“) eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 13. März 2014
LG Essen, Urteil vom 30.01.2014, Az. 4 O 193/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas LG Essen hat entschieden, dass für die rechtsanwaltliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen übler Nachrede eine erhöhte, nämlich 1,8-fache Geschäftsgebühr angemessen ist, da (1) die Angelegenheit (Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Bezichtigung des mehrfachen Betrugs) für den Kläger von erheblicher Bedeutung gewesen sei, (2) der Beklagte die streitgegenständlichen Blogeinträge wiederholt über einen Zeitraum von mehreren Monaten überarbeitet habe und eine entsprechende Beweissicherung erforderlich gewesen sei und (3) sich aus der Besonderheit der Materie, namentlich auch aus dem Grundrechtsbezug der vorliegenden Fallgestaltung (Art. 1, 2 und 5 GG) ergebe, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine besonders gründliche Recherche und Auswertung der Rechtsprechung habe vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Begriffe Combiotik, Präbiotik und Probiotik für Babynahrung sind keine gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 9. August 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.07.2013, Az. 6 U 137/12
Art. 2 EGV 1924/2006, Art. 7 EGV 1924/2006; § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Begriffe „Combiotik“ sowie „Präbiotik“ und „Probiotik“ im Zusammenhang mit Babynahrung keine gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung darstellen. Bei ersterem Begriff handele es sich um ein von der Beklagten geschaffenes Kunstwort, das beim angesprochenen Verkehr keine konkreten Vorstellungen über spezifische oder unspezifische gesundheitliche Wirkungen des so bezeichneten Erzeugnisses erwecke. Auch die weiteren Begriffe begründeten lediglich die Erwartung, dass in dem Erzeugnis präbiotische und probiotische Inhaltsstoffe kombiniert verwendet würden (s. auch die Entscheidung des OLG Frankfurt hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Ein Unterlassungsanspruch gegen den „Gesamteindruck“ von verletzenden Äußerungen muss hinreichend genau formuliert seinveröffentlicht am 3. Juni 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.03.2013, Az. 7 W 14/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen gegen das Persönlichkeitsrecht, der sich nicht unmittelbar auf die getätigten Äußerungen, sondern auf den dadurch hervorgerufenen Gesamteindruck bezieht, hinreichend bestimmt formuliert werden muss. Bereits im Antrag müssen sowohl die konkreten Äußerungen als auch der verletzende Eindruck bezeichnet werden. Zitat:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehenveröffentlicht am 21. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags bei Erstbegehungsgefahrveröffentlicht am 21. Dezember 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.12.2012, Az. 6 U 230/12
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Klageantrag über einen Unterlassungsanspruch, der sich auf die Erstbegehungsgefahr einer angekündigten Folgehandlung begründet, grundsätzlich dem Bestimmtheitsgebot genügt, wenn er sich in der Formulierung an der Handlung orientiert, aus der sich die Erstbegehungsgefahr ergibt (hier: Werbeanzeige, die potentiellen Anzeigenkunden verbotene, getarnte Werbung verspricht). Es müsse dann jedoch im Vollstreckungsverfahren der Tenor des Unterlassungsurteils entsprechend eng ausgelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Auslegung eines Unterlassungsantragsveröffentlicht am 3. April 2012
BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 34/09
§ 5 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Unterlassungsantrag, der die zu unterlassende Handlung (hier: Werbeanzeige) abstrakt umschreibt, aber auf die beanstandete konkrete Anzeige Bezug nimmt (z.B. „wie geschehen …“), sich auf die konkrete Verletzungsform bezieht. Sei diese wettbewerbswidrig, sei ein Verbot auszusprechen, auch wenn die abstrakte Umschreibung innerhalb des Antrags den wettbewerbswidrigen Gesichtspunkt nicht aufgenommen habe. Zitat:
- OLG Hamburg: Zum Unterlassungsantrag bei unerwünschen Telefonanrufen / Cold-Callsveröffentlicht am 28. Oktober 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007, Az. 5 U 50/07
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG
Das OLG Hamburg hat in diesem Urteil der freenet AG verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher unter deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen und/oder anrufen zu lassen, um diesen entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten, sofern eine vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf nicht vorliegt. (mehr …) - OLG Hamm: Auch ein Antrag auf Unterlassung, der im Wesentlichen den Gesetzeswortlaut wiederholt, kann zulässig seinveröffentlicht am 29. Juli 2009
OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 192/08
§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Klageantrag, auch wenn er sich im Kern und nur leicht modifiziert auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkt, hinreichend bestimmt sein kann. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverband, der in der nach § 4 Unterlassungsklagengesetz geführten Liste als qualifizierte Einrichtung eingetragen war. Die Beklagte befasste sich mit Leistungen des Direktmarketings und unterhielt einen Telemediendienst mit der Internetadresse … . Am 8. November 2007 sandte die Beklagte an die Verbraucher Roland X. und Lars L. eine Werbemitteilung. Der Kläger forderte die Beklagte erfolglos zur Unterlassung auf. (mehr …)