Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: Abgabe der Unterlassungserklärung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung mindert nicht den Streitwertveröffentlicht am 16. Oktober 2012
LG München I, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 7 O 20136/08
§ 3 ZPO, § 3 GKG, § 51 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKGDas LG München I hat entschieden, dass sich der Streitwert eines Verfügungsverfahrens nicht durch die Reaktion des Antragsgegners auf die erlassene einstweilige Verfügung (hier: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) ändert. Zum Volltext der Entscheidung:
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