Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahrenveröffentlicht am 10. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2013, Az. 6 W 67/13
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass, soweit sich der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung als zu unbestimmt erweist, um vollstreckt zu werden, der Verbotsinhalt anhand der konkreten Verletzungshandlung auszulegen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)