Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Unterlassungsvertrag kann nicht ohne Weiteres gekündigt werdenveröffentlicht am 29. Mai 2015
LG Berlin, Urteil vom 26.02.2015, Az. 52 O 237/14
§ 8 UWG; § 313 BGB, § 314 Abs. 3 BGBDas LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsvertrag, der durch Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung zustande kommt, nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde etwa ein Gutachten, welches als wissenschaftlicher Nachweis für die behaupteten Wirkungen der beworbenen „apparativen Kosmetik“ dienen sollte, nicht als ausreichender Kündigungsgrund anerkannt. Hiervon abgesehen sei die Kündigungserklärung nach § 314 Abs. 3 BGB zu spät erfolgt. Zitat: (mehr …)
- AG Rostock: Die sachliche Gerichtszuständigkeit gemäß § 13 Abs. 1 UWG betrifft auch Vertragsstrafenforderungenveröffentlicht am 7. Januar 2015
AG Rostock, Beschluss vom 15.04.2014, Az. 42 C 43/14
§ 13 Abs.1 Satz 1 UWGDas AG Rostock hat entschieden, dass die Regelung der sachlichen Zuständigkeit in § 13 UWG auch für Vertragsstrafen gilt, die auf Grund eines wettbewerbsrechtlich motivierten strafbewehrten Unterlassungsversprechens geltend gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Friedberg: Kein Schmerzensgeldanspruch, wenn Foto eines NPD-Mitglieds bei einer rechtsextremen Demonstration veröffentlicht wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2014
AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 06.08.2014, Az. 2 C 1141/13 (11)
§ 253 BGBDas AG Friedberg hat entschieden, dass einem NPD-Mitglied kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem ein Foto von seiner Teilnahme an einer rechtsextremen Demonstration im Internet veröffentlicht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Bei Vertragsstrafenforderung ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung auszulegenveröffentlicht am 25. März 2010
OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
§§ 133; 157; 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung im Falle der Geltendmachung einer Vertragsstrafe hinsichtlich ihres genauen Inhalts auszulegen ist. Die Reichweite der Erklärung sei gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Schon die Historie des von den Kölner Richtern zu entscheidenden Falles spreche gegen die von dem Kläger gewünschte Reichweite, da sich das Abmahnschreiben vom 13.08.2008 einschließlich der geforderten Unterlassungserklärung und dementsprechend auch das mit der Klage verfolgte Unterlassungsbegehren allein auf die Verwendung eines Bildnisses von der Webseite des … beziehe. Ein Verständnis in dem von dem Kläger gewünschten Umfang wäre auch nicht interessengerecht im Sinne von § 242 BGB. (mehr …)
- BGH: Keine Vertragsstrafe ohne Unterlassungsvertragveröffentlicht am 30. Mai 2006
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§§ 339, 145 ff. BGBNach Rechtsauffassung des BGH richtet sich die Vereinbarung der Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe nach den allgemeinen Vorschriften. Das Vertragsstrafeversprechen bezieht sich nicht auf solche Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.