Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Der Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing des Untermieters / Keine Verpflichtung zur vorbeugenden Aufklärung!veröffentlicht am 21. März 2013
LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12 – noch nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei Wohngemeinschaften Hauptmieter nicht ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen ihrer Untermieter (hier: illegales Filesharing) hafteten. Zur Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder hatte der BGH bereits entschieden (hier). Im vorliegenden Fall war der Internetanschluss auf den Hauptmieter angemeldet, allerdings dem Untermieter vollständig überlassen worden. Es bestünden, so die Kammer, keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber Untermietern, die nicht in seinem Haushalt wohnten. (mehr …)