Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Wuppertal: „Bäckerei“, in der nicht gebacken wird, ist keine irreführende Bezeichnungveröffentlicht am 14. Oktober 2013
LG Wuppertal, Urteil vom 08.05.2013, Az. 13 O 70/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Ladenlokals, in welchem Backwaren einer anderen Bäckerei angeboten werden, als „Bäckerei“ nicht irreführend ist. Nach der Verkehrsauffassung sei eine Bäckerei ein Geschäft, in welchem Backwaren erworben werden können, es müsse dort jedoch nicht zwangsläufig selbst gebacken werden. Durch die Handwerksordnung geschützt sei nur der Begriff „Bäcker“, der vorliegend jedoch nicht genutzt werde. Da der Verkehr durch die Begrifflichkeit nicht getäuscht werde, liege keine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Zum Volltext der Entscheidung: