Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vorveröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2014, Az. 11 U 95/13 (Kart)
§ 19 GWBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Kabelanbieter, welcher Kanäle innerhalb der Kabelanlagen der Telekom nutze, keine Ansprüche wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung dieser Kanäle hat. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Weigerung der Telekom, die Vertragspreise mit der Klägerin anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktmacht dar, da die geforderten Preise nicht auf einer marktbeherrschenden Stellung beruhten, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen anlässlich eines vorhergehenden Unternehmenskaufs. Zum Volltext der Entscheidung: