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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2011

    BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 157/08 (FSA-Kodex)
    § 3 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass das Verhalten eines Unternehmens, welches gegen einen Verhaltenskodex eines Verbandes verstößt, bei dem das Unternehmen nicht Mitglied ist, nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß im Sinne einer unlauteren geschäftlichen Handlung darstellt. Aus den Regeln eines Verbandes könne zwar abgeleitet werden, welche Verhaltensweise üblich und welche unüblich sind, eine Unlauterkeit ergebe sich daraus jedoch nicht. Vorliegend hatte die Beklagte die unentgeltlichen Teilnahme an gebührenrechtlichen Seminaren angeboten, was gegen den Kodex des Verbands „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ verstieß. Eine gegen das Wettbewerbsrechts verstoßende Unlauterkeit des Verhaltens konnte der BGH jedoch nicht feststellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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