Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Herbe Kritik an einem Unternehmen kann gegen das Unternehmer-Persönlichkeitsrecht verstoßenveröffentlicht am 1. Juni 2011
OLG Köln, Urteil vom 30.05.2011, Az. 15 U 194/10
§§ 1004, 823 Abs. 1 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Kritik an einem Geschäftsbetrieb eine Verletzung des Unternehmer-Persönlichkeitsrechts bedeuten kann. Dies ist allerdings für jeden Einzelfall zu prüfen, da grundsätzlich Kritik an Geschäftsbetrieben zulässig ist. Vorliegend hatte die Beklagte einen Artikel über die Klägerin, ein Restaurant, in einem Restaurantführer veröffentlicht. Dieser Artikel bestand im Wesentlichen aus subjektiven Wertungen („enttäuschend“, „leicht bitterer Nachgeschmack“, „ausdruckslos“ u.a.). Grundsätzlich sei zwar dem „Tester“ ein weiter Spielraum auch für die Darstellung negativer Beurteilungen zu setzen, selbst wenn diese geeignet seien, sich schädigend auf das beurteilte Unternehmen bzw. dessen gewerblichen Betrieb auszuwirken, es müsse aber im Rahmen einer Abwägung festgestellt werden, ob der Rahmen sachlich gerechtfertigter Kritik verlassen werde. Im Hinblick auf das vorliegend als ganz erheblich einzuordnende Ausmaß materieller und immaterieller Beeinträchtigungen, die der Klägerin auf Grund der Veröffentlichung der Kritik im Restaurantführer der Beklagten drohten, habe die Beklagte hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Testesserin, deren Bericht sie übernommen und verbreitet habe, hinsichtlich ihrer journalistischen Pflichterfüllung stellen müssen. Der einzige Besuch einer einzigen Testesserin rechtfertige im Hinblick auf die Folgen für die Klägerin nicht die Veröffentlichung des Berichts in der erschienenen Form. Zum Volltext der Entscheidung: