Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Keine Werbung für Fahrschulunterricht am Sonntagveröffentlicht am 12. Oktober 2015
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.09.2015, Az. 3-08 O 38/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Fahrschule nicht mit dem Hinweis werben darf “Theorie in einer Woche”, da der Theorieunterricht tatsächlich nicht 7, sondern 8 Tage umfasse. Eine Durchführung von theoretischen Unterrichtseinheiten an Sonntagen sei im übrigen nicht zulässig, da es sich um eine typischerweise werktägliche Tätigkeit handele, die geeignet sei, die Ruhe von Sonn- und Feiertagen zu beeinträchtigen.
- VG Freiburg: Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden / Happy Slappingveröffentlicht am 4. März 2010
VG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 2 K 229/10
zu §§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas VG Freiburg erklärte in diesem Beschluss den Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von 2 Wochen für rechtmäßig. Der Schüler habe mittels eines Handys gefilmt, wie ein Mitschüler von zwei weiteren Mitschülern geschubst und gestoßen wurde. Er forderte die „Angreifer“ auf, mit ihrem Verhalten fortzufahren. Das Video wurde anderen Mitschülern vorgespielt und auf der Video-Plattform YouTube unter Namensnennung veröffentlicht. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angegriffenen. Durch die Verbreitung des Films seien die Erniedrigungen ständig erneut vollzogen worden. Ein solches Verhalten müsse auf eine Weise sanktioniert werden, die für alle Schüler deutlich und erkennbar sei, anderenfalls würde die Schule Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen.