Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Nicht jede Flaschenform ist gleich als 3D-Marke eintragungsfähigveröffentlicht am 25. November 2009
BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 , Az. 26 W (pat) 67/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat die Eintragung der nachfolgenden Flaschenform als 3D-Marke für „Glaswaren (soweit in Klasse 21 enthalten), Flaschen“ abgelehnt, weil es dieser an jeglicher Unterscheidungskraft fehle. Gleichzeitig hat das Bundespatentgericht deutlich gemacht, unter welchen Umständen ein Schutz in Frage kommt.