Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Von mehreren Gegendarstellungen gegen eine Mitteilung muss keine veröffentlicht werden, wenn der Anspruchsberechtigte nicht deutlich macht, welche nun seine Ansprüche erfülltveröffentlicht am 16. Juli 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012, Az. 7 W 53/12
§ 56 RStV; § 11 HmbgPresseGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag, dem mehrere unterschiedliche Gegendarstellungen für eine Erstmitteilung zugehen, keine davon veröffentlichen muss, wenn der Betroffene nicht eindeutig zu erkennen gibt, durch welche Gegendarstellung er seine Ansprüche als erfüllt ansieht. Sei letzteres nicht der Fall, sei das Gegendarstellungsverlangen nicht gesetzeskonform ausgebracht worden und damit von dem betroffenen Herausgeber nicht zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung: