Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG München: Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Dezember 2008
OLG München, Urteil vom 11.09.2008, Az. 29 U 3629/08
Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 UWG, § 4 JMStVEin Unternehmen, das über ein Affiliate-Programm Werbung im Internet schaltete, ohne Einfluss darauf zu haben, auf welchen Seiten bzw. bei welchen Affiliates die Werbung abgebildet wurde, war durch einen Videofachhandelsverband auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil die Werbung des Unternehmens auf Seiten eingebunden wurde, die rechtswidrige Inhalte verbreiteten. Insbesondere warb das Unternehmen über das Affiliate-Programm unfreiwillig auf Tauschbörsen, auf denen Raubkopien von Kinofilmen und jugendgefährdendes Filmmaterial unverschlüsselt verbreitet wurden, wobei die Tauschbörse sich allein über die geschaltete Werbung finanzierte. Das OLG München sah das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig an. Sei für das Unternehmen klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend seien, so es verpflichtet, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern, notfalls auch durch vollständige Kündigung des Werbevertrages.
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