Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Lüneburg: Anwaltskosten für die Nachbesserung einer Gegendarstellung sind erstattungsfähigveröffentlicht am 5. November 2012
LG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 1 S 66/11
§ 11 LPG Niedersachsen; § 56 RStV; § 280 Abs. 2 BGB, § 286 BGBDas LG Lüneburg hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten, die wegen einer Aufforderung zur Nachbesserung einer Gegendarstellung entstanden sind, vom Gegner erstattet werden müssen. Vorliegend hatte die Klägerin einen berechtigten Anspruch auf Gegendarstellung sowohl in der Printausgabe als auch hinsichtlich des Internetauftritts der Beklagten. Die Beklagte befand sich im Verzug, da bis zur rechtsanwaltlichen Aufforderung die Gegendarstellung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde (unzulässiger Redaktionsschwanz in der Printausgabe, fehlende Wiedergabe der Unterschriften beim Internetauftritt). Aus diesem Grund seien die Kosten zu erstatten. Zitat: