Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Unwahre Behauptung auf der eBay-„mich“-Seite ist zu entfernenveröffentlicht am 29. Dezember 2008
AG München, Urteil vom 15.06.2007, Az. 232 C 15715/07
§§ 823, 1004 BGBDas AG München hat mit diesem kurzen Urteil deutlich gemacht, dass nicht nur den Tatsachen zuwider lautende negative Bewertungen per gerichtlichem Entscheid gelöscht werden können, sondern – selbstverständlich – auch unwahre Behauptungen, die auf der „mich“-Seite bei eBay vorgehalten werden. Der Streitwert wurde auf 2.500,00 EUR festgesetzt. (mehr …)