Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Eine Fotografie in einem Möbelkatalog, welche im Hintergrund ein Gemälde zeigt, kann eine unerlaubte Vervielfältigung des Kunstwerks darstellenveröffentlicht am 28. Mai 2015
BGH, Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 177/13
§ 57 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Abbildung eines Gemäldes im Hintergrund einer Fotografie in einem Möbelkatalog die Urheberrechte des Künstlers verletzen kann. Nur ausnahmsweise sei dies nicht der Fall, wenn das Werk als unwesentliches Beiwerk im Verhältnis zum Hauptgegenstand zu qualifizieren sei. Vorliegend treffe diese Ausnahme jedoch nicht zu, da das Gemälde in der Gesamtkomposition der Abbildung einer Bürokombination einen Kontrast zu den Möbeln biete, deren Wirkung auf den Betrachter beeinflusse und damit keine nur nebensächliche Bedeutung habe. Zum Volltext der Entscheidung: