Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Nationale Gerichte haben die Wirksamkeit von rechtsmissbräuchlichen Klauseln in Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern von Amts wegen zu prüfenveröffentlicht am 10. Juni 2009
EuGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. C-243/08
Art. 3, 6, 7 EU-Richtlinie 93/13/EWG des RatesDer EuGH hat auf die Anfrage eines ungarischen Gerichts entschieden, dass ein nationales Gericht nach der EU-Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (zu bestimmen nach Art. 3 der Richtlinie nebst Anhang) von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Klausel, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde, missbräuchlicher Natur ist. Vorliegend wurde eine unverhandelte Gerichtsstandsklausel, nach der am Niederlassungsort des Unternehmers zu klagen war, als missbräuchlich eingestuft. (mehr …)