Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Rheinland-Pfalz: Übermäßige Bewerbung einer Biermarke ist unzulässige Produktplatzierung / Product placementveröffentlicht am 24. September 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013, Az. 2 A 10002/13
§ 7 Abs. 7 S. 1 RStV, § 15 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Darstellung einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehprogramm von Sat.1 im Rahmen zweier Liveschaltungen zu einem sogenannten „Männercamp“ einer Bierbrauerei unzulässig war. Beanstandet wurde die zu umfangreiche Präsenz der Logos der Brauerei auf den ersichtlich gezielt platzierten Bierflaschen, den Sweatshirts, den Biergläsern, der im Hintergrund zu sehenden Wand sowie dem Eiskübel. Zur Pressemitteilung Nr. 33/2013: (mehr …)
- AG Köln: Wenn ich könnte, wie ich wollte … – Zum fliegenden Gerichtsstand in Urheberrechtssachenveröffentlicht am 19. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 04.09.2013, Az. 125 C 388/13
§ 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen urheberrechtswidriger Fotonutzung der fliegende Gerichtsstand (noch) gegeben sei. Der Amtsrichter stellte dabei jedoch klar, dass er diese Auffassung selbst nicht vertrete, aber an die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte (LG und OLG) gebunden sei. Gleichzeitig wies er für zukünftige Fälle schon einmal auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hin, nach welchem der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen dann nicht mehr gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die sog. Kettenabtretung von Forderung aus einem Telefon-Premiumdienst-Vertrag ist unzulässigveröffentlicht am 24. September 2012
BGH, Urteil vom 14.06.2012, AZ. III ZR 227/11
§ 3 Nr. 17a TKG, § 25 TKG, § 97 TKGDer BGH hat in dieser Entscheidung erneut darauf hingewiesen, dass die Forderungen aus der Erbringung von sog. Premiumdiensten im Telefonbereich nicht ohne Weiteres abgetreten werden können. Bei den entsprechenden Daten handele es sich um Verkehrsdaten. § 97 Abs. 1 Satz 3 und 4 TKG erlaube lediglich die Weitergabe der Daten von dem Diensteanbieter an einen Dritten, nicht aber von diesem an einen Weiteren. Der Senat hat dies damit begründet, dass so der Gefahr begegnet werde, dass die Daten durch eine Kettenweitergabe einem stetig größer werdenden Personenkreis bekannt würden. Dieser Schutzzweck trifft auch und gerade auf die vorliegende Fallgestaltung zu, in der die Entgeltforderung zunächst von dem Premiumdiensteanbieter an eine Zessionarin abgetreten wurde, die wiederum einem weiteren Unternehmen die Einzugsermächtigung erteilt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Gewinnspielanmeldung ist keine Einwilligung für Werbeanrufeveröffentlicht am 19. März 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10
§ 7 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem Gewinnspiel im Internet nicht gleichzeitig eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen darstellt. Eine solche Anmeldung unter Verwendung von Daten, die in jedem Telefonverzeichnis frei zugänglich seien und die somit jedermann abrufen und insoweit (miss-)brauchen könne, reiche nicht zum Nachweis einer Einwilligung in spätere Anrufe aus. Die Identität des Anmeldenden könne auf diese Weise nicht sicher gestellt werden. Im vorliegenden Fall hatten die Zeuginnen, die später durch Werbeanrufe belästigt wurde, angegeben, sich gar nicht für ein Gewinnspiel angemeldet zu haben. Das Gericht befand diese Aussagen für glaubwürdig, zumal eine Zeugin noch nicht einmal eine Computer besaß. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Duisburg: Streitwert für Fax-Spam beträgt 6.000 EUR / Übersicht zum Recht des Fax-Spammingsveröffentlicht am 17. Februar 2011
LG Duisburg, Beschluss vom 18.01.2011, Az. 11 O 4/11
§§ 823, 1004 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDer LG Duisburg hat entschieden, dass der Streitwert für die Übersendung unerwünschter Faxnachrichten, sog. Fax-Spam, 6.000,00 EUR beträgt. Vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 O 497/09 (Streitwert: 10.000 EUR). Zur Frage, wer als „Störer“ gilt: OLG Hamm (Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09). Zu einer Faxspam-Sperrliste der BITKOM (hier) und zur Frage ob Fax-Spamming wettbewerbswidrig ist (LG Leipzig, Urteil vom 09.03.2007, Az. 5 O 4051/06). Zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR für unerwünschte Faxwerbung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2008, Az. I-20 U 48/08). Auf die Entscheidung des LG Duisburg hingewiesen hatte RA Andreas Gerstel. (mehr …)
- OLG München: Gleichzeitiges Betreiben von einstweiligem Verfügungsverfahren und Hauptsacheklage zulässig?veröffentlicht am 15. Dezember 2008
OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az. 6 U 1880/07
§§ 3, 5 Abs. 1 u. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 u. 2 u. 4, 11 UWG; 242 BGB; 937 Abs. 1 ZPODas OLG München hat entschieden, dass ein gleichzeitiges Betreiben von einstweiligem Verfügungsverfahren und Haupsacheverfahren in derselben Angelegenheit nicht per se rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein muss. Im entschiedenen Fall wurde zunächst ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Die Verfügungsbeklagte kündigte einen Widerspruch gegen die Verfügung an, verweigerte die Abgabe einer Abschlusserklärung und stellte den beanstandeten Wettbewerbsverstoß mehrfach in Abrede. In dieser Konstellation befand das OLG, dass es der Klägerin nicht zugemutet werden konnte, auf den Abschluss des Verfügungsverfahrens zu warten, welches u.U. auch über die Berufungsinstanz hätte gehen können. Darüber hinaus hätten Annexansprüche wie Auskunft oder Schadensersatz ohnehin bereits in einem Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden müssen, da durch das einstweilige Verfügungsverfahren keine Hemmung der Verjährung für diese Ansprüche ausgelöst wird. Für die erfolgte Erhebung der Hauptsacheklage auch auf Unterlassung vor Abschluss des Verfügungsverfahrens könne hier nicht der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auf Grund eines reinen Gebührenerzielungsinteresses durch ein weiteres Verfahren erhoben werden.