IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2013

    OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 U 9/13
    § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine reine Auskunftsanfrage, die per Fax an ein Unternehmen geschickt wird, nicht als unzulässiger Spam zu werten ist. Vorliegend seien lediglich Daten zur Aktualisierung eines Datenbestandes abgefragt worden. Das Schreiben habe nicht dazu gedient, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des Verfassers zu erhöhen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 03.01.2013, Az. 14 O 165/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr.1 UWG, § 3 UWG, § 7 Abs. 1 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass ein sog. Headhunter, der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwerben möchte, seine Identität gleich zu Beginn eines Gesprächs zu erkennen geben muss. Werde bei einem Anruf ein Mitarbeiter der Telefonzentrale über die Identität im Unklaren gelassen oder getäuscht, um die Weiterleitung zu einem Mitarbeiter zu erreichen, liege ein unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere geschäftliche Handlung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2011, Az. 25 U 106/11
    § 7 Abs. 1 und 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 242 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Einwurf von Post-Werbesendungen, die von Plastikfolie umhüllt sind, bei Verbrauchern zulässig ist, auch wenn diese einen Aufkleber mit dem Wortlaut „Keine Werbung in Plastiktüten! Der Umwelt zuliebe!“ auf ihrem Briefkasten angebracht haben. Belästigung mit Plastikfolien sei keine wettbewerbsrechtlich relevante Handlung im Sinne von § 7 Abs. 2 UWG. Für diese Vorschrift sei Voraussetzung, dass die Willensmissachtung gerade in der Aufnötigung von Werbematerial liege. Dazu sei jedoch nicht vorgetragen worden. Eine unzumutbare Belästigung liege ebenfalls nicht vor, da die mit einem Handgriff zu erledigende Entsorgung der Umhüllung dem Durchschnittskunden durchaus zuzumuten sei. Darüber hinaus bejahte der Senat auch ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Antragstellerin, denn diese habe die o.g. Aufkleber selbst auf wettbewerbsrechtlich unzulässige Weise in der Region in Umlauf gebracht, um sodann Verteiler von Werbesendungen in Plastikfolien abmahnen zu können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 31.08.2011, Az. 28 O 362/10
    § 16, UrhG, § 19 a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Internet-Access-Provider nicht als Störer haftet, wenn über die von ihm zur Verfügung gestellten Internetzugänge ausländische Websites mit urheberrechtswidrigem Inhalt aufgerufen werden können. Die Rechteinhaberin hatte von dem Provider verlangt, den weiteren Zugang zu dem Internetdienst „Z“ unter der IP-Adresse … zu sperren, der für die Nutzer des Filesharing-Systems „eDonkey“ die zentrale Anlaufstelle für die Suche nach überwiegend rechtsverletzenden Musik-, Film oder Softwaredateien in Internettauschbörsen sei. Die Klage wies das Gericht zurück. Die Einrichtung der gewünschten DNS- und IP-Sperren hätte zur Folge, dass der Provider die Datenkommunikation zwischen seinen Kunden auf Begehung von gerügten Verletzungshandlungen kontrollieren müsste, wodurch er Kenntnis von den Umständen der Telekommunikation einschließlich ihres Inhalts erhielte. Die Errichtung solcher Filter- und Sperrmaßnahmen durch den Internetzugangsanbieter als zentrale Schnittstelle für die Datenkommunikation sei ohne gesetzliche Grundlage mit dem durch Art. 10 Abs. 1, Abs. 2 GG geschützten Fernmeldegeheimnis, dessen Wertungen auch bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen Geltung beanspruchen, nicht zu vereinbaren. Der Schutzbereich des Art. 10 GG erfasse jegliche Art und Form von Telekommunikation und erstrecke sich auch auf Kommunikationsdienste des Internets, so dass es für entsprechende Filter- und Sperrmaßnahmen der Beklagten einer gesetzlichen Grundlage bedürfte, die in der allgemeinen Störerhaftung des Zivilrechts nicht gesehen werden könne. Die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen dargestellten Maßnahmen seien für die Beklagte im Rahmen einer etwaigen Vorsorgepflicht im Übrigen unzumutbar, so dass sie nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht als Störerin für die Rechtsverletzungen Dritter hafte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 31.03.2009, Az. 5 O 130/08
    § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass die Zusendung von Waren, nachdem der Kunde einen Widerruf eingelegt hat, wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall hatte der Kunde am 31.10.2008 eine Bestellung aufgegeben, die er am 01.11. und 10.11. jedoch widerrief. Trotzdem wurde ihm am 11.11. durch ein Büroversehen Ware zugestellt. Diese Ware galt jedoch durch den Widerruf als unbestellt und unter Verstoß gegen § 7 UWG als unzumutbare Belästigung. Das Gericht führte aus, dass entscheidend sei, dass die „Werbung“ erkennbar unerwünscht sei, was vorliegend durch den Widerruf unstreitig sei. Die von der Beklagten vorgebrachten Gründe dafür, weshalb es dennoch zur Übersendung gekommen sei, seien unerheblich. Anders als denkbare Schadensersatzansprüche bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unabhängig von einem etwaigen Verschulden des werbenden Marktteilnehmers. Es komme also nicht darauf an, ob dem ersten Widerruf des Zeugen  versehentlich nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt worden sei.

  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Köln, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 28 O 756/09
    § 890 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels nicht gerechtfertigt ist, wenn die rechtsverletzende Handlung (Zeitschriftendruck unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes) im Zeitpunkt der Kenntnis von der einstweiligen Verfügung bereits so weit fortgeschritten ist, dass der Schuldnerin bei deren Abbruch ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden droht. Der Schuldner sei nur innerhalb der Grenzen des Zumutbaren verpflichtet, alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Rechtsbeeinträchtigungen des Gläubigers auszuschließen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    LG Lübeck, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 14 T 62/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Lübeck hat darauf hingewiesen, dass die Zusendung von E-Mails mit Werbeinhalten eine unzumutbare Belästigung darstellt. Der betroffene E-Mail-Empfänger hatte sich zunächst auf einen Newsletter-Verteiler eingetragen, sodann aber mehrfach kundgetan, dass er den Newsletter nicht mehr erhalten wolle. Dies wurde ignoriert. Überraschenderweise lehnte das zunächst angerufene AG Schwarzenbek den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die Unzumutbarkeitsschwelle noch nicht überschritten sei, weil der Antragsteller sich durch Aufnahme des Absenders in seiner Spam-Liste leicht selbst schützen könne. Dass der Spam-Filter den Schutz vor unerwünschtem E-Mail-Traffic nicht verhindert, wenn er auf dem Rechner des Empfängers installiert ist, ließ das Amtsgericht demnach unbeachtet. Das LG Lübeck zeigte mehr Weitblick. (mehr …)

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