Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist noch keine vertrauenswürdige Entscheidungsgrundlage in Angelegenheiten des Markenrechtsveröffentlicht am 30. Juli 2010
EuG, Urteil vom 10.02.2010, Az. T-344/07
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der EU-VO Nr. 40/94 (über die Gemeinschaftsmarke)Der EuG hat im Rahmen einer Eintragungsklage zu einer Gemeinschaftsmarke („Homezone“) u.a. entschieden, dass Feststellungen, die ein Prüfer des HABM auf der Grundlage von Wikipedia entstammenden Informationen trifft, zurückzuweisen sind. Eine solche Feststellung, die auf einen Artikel gestützt sei, der einer Kollektiv-Enzyklopädie im Internet entstamme, deren Inhalt jederzeit und in bestimmten Fällen von jedem Besucher, selbst anonym, geändert werden könne, beruhe auf nicht gesicherten Informationen. (mehr …)
- LG Düsseldorf: Für einen Verbraucherhinweis reicht nicht der Hinweis auf die gesetzliche Normveröffentlicht am 25. Februar 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
§§ 305 Abs. 1 S. 1, S. 3 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer notwendigen Belehrung des Verbrauchers der bloße Hinweis auf die entsprechende Gesetzesnorm nicht ausreicht. Im vorliegenden Fall ging es um die Kündigungsrechte bei einem Partnervermittlungsvertrag. Die in der Zusatzvereinbarung selbst enthaltenen Erläuterungen, so die Kammer, genügten nicht, um dem Verbraucher die tatsächliche Tragweite des Ausschlusses des Kündigungsrechts nach § 627 BGB zu vermitteln. Die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (§§ 627, 626 BGB) sowie die einschlägige Ziffer der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Beklagten seien nicht inhaltlich erläutert, sondern lediglich mit ihrer Fundstelle benannt worden. Der Verbraucher werde aber regelmäßig den Inhalt der gesetzlichen Vorschriften nicht kennen; er benötige weitergehende Erklärungen, um den Gehalt der Vorschriften zu erfassen. Die bloße Nennung der Norm reiche dazu nicht.