Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Gießen: Mehrfacher Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz führt zur Gewerbeuntersagungveröffentlicht am 30. Mai 2013
VG Gießen, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 8 L 326/13.GI
§ 35 GewO; § 10 JuSchGDas VG Gießen hat entschieden, dass einem Gewerbetreibenden nach mehrfachem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (hier: Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche) das Gewerbe behördlich untersagt werden kann. Diese Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum und trotz Erhalts bereits mehrerer Bußgeldbescheide fortgeführt würden. Zum Volltext der Entscheidung: