Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Kauf von Handy mit Navigationssoftware darf nicht unangekündigt zu Update-Kosten von 11.500,00 EUR führenveröffentlicht am 27. September 2011
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az. 16 U 140/10
§ 242 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlt werden muss, nachdem die Kosten im Wesentlichen dadurch entstanden, dass auf dem neu gekauften Handy eine Navigationssoftware installiert war, welche, ohne dass der Kunde darüber vorher ausreichend informiert worden war, fortlaufend kostenpflichtige Updates aus dem Internet bezog. Dabei richteten sich die Preise für die Internetnutzung nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Zitat aus der Pressemitteilung 29/2011 vom 26.09.2011: (mehr …)
- AG Essen: Wird bei Verkauf einer Software samt Upgrade nicht darauf hingewiesen, dass das Upgrade zeitlich beschränkt ist, kann die Software insgesamt zurückgegeben werdenveröffentlicht am 24. Juli 2011
AG Essen, Urteil vom 15.07.2011, Az. 29 C 502/10
§§ 280; 281; 346 ff.; 433 BGBDas AG Essen hat entschieden, dass der Käufer eines Softwarepakets – bestehend aus einer veralteten Version der Software und einem Upgrade auf die aktuelle Version der jeweiligen Software – den Kauf rückgängig machen kann, wenn der Verkäufer ihn nicht darauf hinweist, dass das erworbene Upgrade nur zeitlich begrenzt gültig ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Filesharing: Internetanbieter Teleos schaltet bei WLAN-Routern auf Grund fehlerhaften Hersteller-Updates Verschlüsselung ausveröffentlicht am 28. Juni 2010
Eine prekäre Situation hat sich bei dem Internetanbieter Teleos ergeben. Auf Grund eines nicht ordnungsgemäßen Fernwartungsverfahrens wurde ein Firmware-Update auf einige Tilgin-Router aufgespielt, welches die WLAN-Verschlüsselung außer Kraft setzte. Das aufgespielte Firmware-Update soll vom Hersteller Tilgin zur Verfügung gestellt worden sein. Das Fernwartungsverfahren war laut einem Bericht von heise nicht angekündigt worden, so dass die Betroffenen über ihr Dritten offen stehendes Netzwerk nicht einmal in Kenntnis waren. Dies ist insoweit ein höchst kritischer Vorfall, als dass der Anschlussinhaber für nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschlüsse im Rahmen der sog. Störerhaftung grundsätzlich haftet, wenn Dritte (z.B. der Nachbar) den offenen Internetanschluss für den Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien missbrauchen. Dies soll nach Auffassung des BGH zumindest dann der Fall sein, wenn der Anschlussinhaber es versäumt, die werkseitigen Einstellungen zu ändern.