IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Unsere Kanzlei erhielt vor wenigen Tagen folgende elektronische Zuschrift: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei http://www. […] .de/index.html wird ein Songtext gewerblich genutzt, von [Gruppe][Titel] mfG, [Vorname]„. Abgesehen davon, dass uns der Absender nicht seine vollständige Adresse mitteilt: Was, sehr geehrter Absender, sollen wir nun für Sie tun? Sie sind offensichtlich nicht anspruchsberechtigt, die Popularabmahnung dem Urheberrecht fremd und – ganz wichtig – wir nicht die Urheberrechtspolizei, mit deren Hilfe die (anzunehmende) Störung Ihrer Vertragsbeziehung sanktioniert wird.

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