Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung in urheberrechtlichen Verfahrenveröffentlicht am 10. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.07.2014, Az. 11 SV 59/14
§ 11 RVG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung (Rechtsanwaltsvergütung) in urheberrechtlichen Streitigkeiten bei dem Gericht liegt, bei welchem die Zuständigkeit für Urheberrechtssachen in der Hauptsache konzentriert ist. Dies gelte auch dann, wenn die Angelegenheit im Mahnverfahren erledigt werde, bevor das Mahngericht die Sache an das Prozessgericht abgegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreitveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 03.12.2013, Az. 28 T 9/13
§ 97a Abs. 3 UrhG n.F.Das LG Köln hat entschieden, dass § 97a Abs. 3 UrhG n.F. nach seinem Wortlaut ausschließlich die Frage regelt, in welchem Umfang der abmahnende Rechteinhaber Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die vorgerichtliche Abmahnung von dem Schuldner verlangen kann. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren enthalte die Vorschrift keine Regelung und sei somit ohne Belang. (mehr …)
- BGH: Eine Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren wegen Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ist keine „Urheberrechtsstreitigkeit“ / Keine Spezialzuständigkeit des Gerichts gegebenveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Hinweisbeschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 194/12
§ 105 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars für die Beratung und Vertretung in einer Urheberrechtssache nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt. Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab; sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Revisionsverfahren ist nach dem gerichtlichen Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Berechnung des Streitwerts in Urheberrechtssachenveröffentlicht am 7. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 107/12
§ 3 ZPO, § 4 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei der Berechnung des Streitwertes in Urheberrechtssachen Nebenforderungen wie die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht streitwerterhöhend hinzuzurechnen sind, soweit die Hauptforderung, von der sie abhängen (Unterlassung) noch verfahrensgegenständlich ist. Sei die Hauptforderung jedoch nicht verfahrensgegenständlich, weil z.B. bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, würden sich auch die Nebenforderungen werterhöhend auswirken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)