Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Framing ist nicht urheberrechtswidrigveröffentlicht am 13. Juli 2015
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12
§ 15 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 der EU-RL 2001/29/EGDer BGH hat entschieden, dass das sog. „Framing“ nicht urheberrechtswidrig ist. Bei dieser Technologie bindet der Betreiber einer Internetseite fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, in seine eigene Internetseite ein. Zur Pressemitteilung Nr. 114/2015 des BGH: (mehr …)
- LG Leipzig: Betreiber des Dienstes „Uploaded“ haftet nach Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzerveröffentlicht am 26. Januar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 05 O 2989/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Leipzig hat entschieden, dass die Betreiber des Dienstes „Uploaded“ unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn die Betreiber zuvor von den entsprechenden Rechteinhabern auf die Urheberrechtsverletzungen über die Plattform „Uploaded“ informiert wurden. (mehr …)
- AG Hannover: Wer einen Videostream im Internet betrachtet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht / Streamingveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Hannover, Urteil vom 27.05.2014, Az. 550 C 13749/13
§ 44a Nr. 2 UrhG, § 53 UrhG, § 97 UrhGDas AG Hannover hat – ebenso wie das AG Potsdam (hier) – entschieden, dass das Betrachten eines Videostreams im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)
- AG Potsdam: Das Betrachten eines Videostreams im Internet stellt keinen Urheberrechtsverstoß dar / Streamingveröffentlicht am 8. Januar 2015
AG Potsdam, Urteil vom 09.04.2014, Az. 20 C 423/13
§ 44a Nr. 2 UrhG, § 53 UrhG, § 97 UrhGDas AG Potsdam hat entschieden, dass das Betrachten eines Videostreams nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Das Betrachten von Videostreams stellt KEINE Urheberrechtsverletzung dar (I) / Redtube-Abmahnungen der The Archive AGveröffentlicht am 27. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
§ 16 UrhG, § 44a Nr. 2 UrhG, § 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass das Betrachten von Video-Streams noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zitat: „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein (vgl. Busch, GRUR 2011, 496; Stolz, MMR 2013, 353).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier). Zur Pressemitteilung 2/14 des LG Köln: (mehr …)
- BGH: „Pippi Langstrumpf“-Kostüm des Discounters Penny verstößt nicht gegen Urheberrechte der Saltkråkan A/B an dem Sprachwerk „Pippi Langstrumpf“veröffentlicht am 19. Juli 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 52/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Discounter Penny durch den Vertrieb eines „Pippi Langstrumpf“-Karnevalskostüms nicht gegen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Saltkråkan A/B an dem Sprachwerk bzw. der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ verstößt. Zur Pressemitteilung Nr. 127/2013: (mehr …)
- LG Hamburg: Das Angebot von Software zum Download verschlüsselter Streams verstößt gegen das Urheberrechtveröffentlicht am 20. Juni 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 310 O 144/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 95a Abs. 1 und 3 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Computerprogramm, welches den Download von Inhalten eines Streamingportals, dass die Streams mittels Verschlüsselungstechnik schützt (hier: JDownloader2), gegen das Urheberrecht verstößt. Eine interessante Gegendarstellung der unterlegenen Firma Appworks findet sich hier. Über den Widerspruch von Appworks gegen die einstweilige Verfügung, immerhin ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, soll erst am 12.09.2013 verhandelt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Berechnung des Schadens und zur Auskunftspflicht des Verletzers bei einer Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 8. März 2013
BGH, Urteil vom 16.08.2012, Az. I ZR 96/09
§ 97 Abs. 1 UrhG aF; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass im Falle einer urheberrechtswidrigen Veröffentlichung von Bildern in einer Tageszeitung seitens der Zeitung Auskunft zu erteilen ist, um die Berechnung des Schadensersatzes für den Urheber zu ermöglichen. Diese Auskunft müsse sich auf alle Faktoren beziehen, die zur Berechnung erforderlich seien. Im vorliegenden Fall seien dies die Anzahl verkauften Exemplare der Zeitung, in welcher die Bilder abgedruckt waren, eine dezidierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben über den mit den jeweiligen Ausgaben in Deutschland erwirtschafteten Gewinn sowie die Anzahl der in Deutschland an den einzelnen Wochentagen (Montag bis Freitag) des Juni 2007 verkauften Exemplare der Zeitung zu Vergleichszwecken für eine mögliche Auflagensteigerung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Nutzung fremder Bilder als „Embedded Content“ ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 9. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. I-20 U 42/11
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung fremder Bilder ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers als sogenannter „Embedded Content“ auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Insofern sei von einem bloßen Hyperlink zu unterscheiden, welcher den Nutzer lediglich auf das Werk in einer Art verweise, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang erleichtere. Beim „Embedded Content“ dagegen werde das geschützte Werk durch denjenigen, der es auf seiner Seite eingebunden habe, selbst öffentlich zum Abruf bereitgehalten. Dadurch werde das Bild nicht mehr in der vom Urheber beabsichtigten Weise öffentlich zugänglich gemacht, inbesondere unter Umgehung seiner Website und unter Verletzung des Urhebernennungsrechts. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Potsdam: Die fiktive Lizenzgebühr für ein urheberrechtswidrig genutztes Gedicht richtet sich nach der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandsveröffentlicht am 25. November 2011
LG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 O 232/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 278 BGB, § 339 S. 2 BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass sich die fiktive Lizenzgebühr für ein Gedicht, welches ohne Zustimmung des Autors auf der Internetseite eines Gemeindeblatts veröffentlicht wird, nach der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands richten darf. Die Anwendung dieser Tabelle sei sachgemäß, wenn die Rubrik über Online-Vergütungen von Kurzgeschichten als Maßstab genommen werde. Zwar sei das Gedicht kürzer als ein durchschnittlicher journalistischer Beitrag; aus dem „höheren Individualwert“ eines für ein Gedicht verwendeten Wortes ergebe sich jedoch eine Äquivalenz. Vorliegend wurde ein Betrag von 200,00 EUR vom Gericht nicht beanstandet. Zum Volltext der Entscheidung:
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