IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 145/10
    § 97a UrhG

    Der BGH hat zu der Frage entschieden, wann eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommen kann. Im vorliegenden Fall ging es allerdings nicht um eine Urheberrechtsverletzung via illegalem Filesharing, also dem rechtswidrigen Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke aus einer Tauschbörse, sondern um ein (Ed Hardy?)-T-Shirt, dass keines war, und von dem Erwerber bei Nichtgefallen über eBay weiterverkauft wurde. Die Sache wurde hinsichtlich des Streitwerts und der anzusetzenden Geschäftsgebühr an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zu der Entscheidung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011, Az. 11 U 75/06 und Az. 11 U 76/06
    § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Komprimierung von fremden Buchrezensionen in Form sog. „Abstracts“ urheberrechtswidrig ist, wenn diese mehr oder weniger „aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen“ werden, bestehen.  Hierbei handele es sich um eine unzulässige „unfreie“ Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes, die ohne Einwilligung der Urheber nicht übernommen werden dürfe. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verurteilung der Beklagten keine allgemeine Aussage darüber zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei. Jede Übernahme oder Verarbeitung müsse vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstelle. Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 01.11.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. September 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 310 O 142/11
    § 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für den Vertrieb einer illegalen Bootleg-DVD, also einer DVD mit unerlaubten Mitschnitten von Konzerten, über Amazon haftet, wenn klar erkennbar ist, dass die DVD ohne erforderliche Nutzungslizenz hergestellt wurde. Entscheidend war in diesem Fall, dass nicht einzelne Passagen auf der DVD rechtswidrig waren, sondern die DVD bzw. deren Inhalt insgesamt. Insoweit sollen dann auch Unterschiede zu den sog. Buchhändler-Fällen (vgl. hier, hier und hier) bestehen, bei denen Buchhändler auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden, weil von ihnen vertriebene Bücher passagenweise rechtswidrige Texte enthielten oder aber in ihnen unerlaubt bestimmte Fotografien abgebildet waren.

  • veröffentlicht am 7. September 2011

    AG Hamburg, Urteil vom 07.06.2011, Az. 36a C 71/11
    § 19a UrhG, § 97a UrhG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Rechteinhaber an einem Musiktitel für die Abmahnung eines unrechtmäßig aus dem Internet heruntergeladenen Musiktitels 459,40 EUR an Abmahnkosten erstattet verlangen kann. Zugleich wies das Amtsgericht aber auch darauf hin, dass der Rechteinhaber keinen Schadensersatz von dem Inhaber eines Internetanschlusses verlangen könne, wenn der einen WLAN-Router mit alter Verschlüsselungstechnologie verwendet (z.B. WEP) und ein Dritter sich unerkannt darauf einloggt, um den betreffenden Musiktitel rechtswidrig aus dem Internet herunterzuladen. Da der Anschlussinhaber vorliegend aber nicht einmal behauptet hatte, seinen WLAN-Router überhaupt verschlüsselt zu haben, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 24. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 05.01.2010, Az. 5 W 140/09
    § 3 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Streitwert für ein Verfahren gegen einen Antiquar, wegen Vertriebs zweier gebrauchter Bildbände („Energieeffizientes Bauen, Architektur, Technik und Ökologie“) mit urheberrechtsverletzendem Inhalt (Verletzung an Bildrechten) auf 7.000,00 EUR festzusetzen ist. Der Senat wollte berücksichtigt wissen, dass der Antragsgegner ohne Wissen um die Urheberrechtsverletzungen die Werke vertrieben habe, welche nur zu einem unwesentlichen Teil (3 %) auch rechtsverletzende Bestandteile enthalten hätten. Insofern sei keine Parallele zu sog. Filesharer-Verfahren zu ziehen, da in diesen Fällen vorsätzlich gegen Urheberrechte Dritter verstoßen werde. Hier sei dem Antragsgegner nur vorzuwerfen, dass er sich vor dem Verkauf der Bildbände nicht ausreichend über die Urheberrechtslage informiert habe. Privilegierend wertete das Oberlandesgericht im Übrigen den in einem Buch befindlichen Urheberrechtshinweis „Alle Abbildungen mit freundlicher Genehmigung von Arup wiedergegeben mit Ausnahme der Abbildungen auf folgenden Seiten: 2, 79 ff, 84 oben 85 oben Christianl Gahl (..).“, woraus der Antragsgegner hätte schließen dürfen, dass die  Urheberrechtslage geklärt sei.

  • veröffentlicht am 29. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAuf der Website kino.to werden teilweise aktuelle Kinofilme kostenlos per Streaming zur Betrachtung angeboten. Das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten ist rechtswidrig und grundsätzlich auch strafbar. Fraglich ist allerdings, ob das reine Betrachten der Filme ebenfalls urheberrechtswidrig ist. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 13.03.2009, Az. 308 O 645/08
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 19 a, 97 Abs. 1
    UrhG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein urheberrechtlich erlaubtes Framing dann nicht vorliegt, wenn das streitgegenständliche Werk (hier: der Lebenslauf eines Rechtsanwalts) ohne jede optische Abgrenzung völlig in eine andere Website und dies mit eigenen Ausführungen des Websitebetreibers integriert wird. Insoweit handele es sich um einen anderen Sachverhalt, als bei dem der Google-Entscheidung des LG Hamburg (MMR 2009, 55, 57, dort unter lit. B.l.4.b) zugrunde liegenden Sachverhalt, nach dem der Nutzer über ein Thumbnail-Bild in der Bildersuche klar erkennbar auf das Bild der Originalseite geführt und dieses Bild deutlich abgegrenzt von der oberen Google-Leiste eigenständig und ohne jede Bewertung und Kommentierung eingestellt worden sei.

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 148/06
    §§ 15 Abs. 1, 17 Abs. 1, 96 Abs. 1, 97 UrhG

    Vielerorts ist bereits unbekannt, dass Möbel als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind und deren Nachahmung ohne Einwilligung des Urhebers abgemahnt werden kann. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die öffentliche Nutzung derartiger urheberrechtswidrig hergestellter Möbel in einer Zigarren-Lounge nicht als Urheberrechtsverstoß zu werten sei. Dabei beriefen sich die Karlsruher Richter vor allem auf die Rechtsprechung des EuGH. Dieser habe die Frage, ob von einer Verbreitung ausgegangen werden könne, wenn der Öffentlichkeit nur der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes überlassen werde, verneint. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2007, Az. 308 O 793/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 16, 19a, 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1 Satz 1UrhG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung die Rechtsansicht vertreten, dass die Nutzung einer fremden Pressemitteilung auf einer Internet-Seite in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers eingreife. Indem der Antragsgegner wesentliche Teile aus dem Beitrag des Antragstellers ohne dessen Rechtseinräumung genutzt und auf seiner Homepage für jedermann abrufbar gehalten habe, habe er fremde Urheberrechte gemäß §§ 16, 19a UrhG verletzt.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Urteil vom 27.02.2008, Az. 2 U 319/07
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass allein die Wiedergabe von Bildern im Internet noch keine stillschweigende Einwilligung des Website-Betreibers gegenüber Google Inc. bedeutet, diese in Form von sog. Thumbnails bei Darstellung von Suchergebnissen wiederzugeben. Diese Einwilligung ergebe sich auch nicht etwa daraus, dass der Websitebetreiber selbst den Zugriff des Googlebots auf seine Website durch bestimmte Vorkehrungen verhindern könne. Gleichwohl sei der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Treu und Glauben unbegründet, wenn der Website-Betreiber die Indizierung von Bildern und Texten seiner Seiten durch Google mittels entsprechender Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geradezu herausgefordert habe. Das LG Hamburg teilte in weiten Teilen die Argumentation des Oberlandesgerichts, nicht aber dessen Ergebnis (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: LG Hamburg).

    (mehr …)

I