Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Zum Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen („ready-mades“)veröffentlicht am 30. April 2014
LG Köln, Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 613/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 19 a UrhG, § 23 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen (hier: rote Couch in ungewöhnlichen Umgebungen) nicht automatisch gegeben ist, denn in der Auswahl eines Gegenstandes liege noch keine schutzfähige Schöpfung. Für die Frage, ob Motive einer Werbekampagne, in welcher eine blaue Couch in ungewöhnlichen Situationen dargestellt werde, Urheberrechte verletze, müssten die einzelnen Bildmotive geprüft und miteinander verglichen werden. Daher sei der vorliegenden Klage nur teilweiser Erfolg beschieden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Zum Urheberrechtsschutz für Gebäudeveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013, Az. 6 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung damit befasst, wann ein urheberrechtlicher Schutz für Werke der Baukunst vorliegt. Im entschiedenen Fall wurde der Schutz für ein Mehrfamilienhaus abgelehnt, weil es nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreiche und sich daher nicht ausreichend von der Masse des alltäglichen Bauschaffens abhebe. Versetzte Dachflächen, wie die Klägerin sie entworfen habe, seien keine ungewöhnlichen Erscheinungen mehr. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nicht jedes Spielgerät ist auf Grund seiner kreativen Gestaltung gleich als „Werk der angewandten Kunst“ urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 17. November 2011
BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 53/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhGDer BGH hat entschieden, dass Spielgeräte, auch wenn diese kreativ gestaltet sind, noch nicht automatisch einen Schutz des Urhebergesetzes als Werk der angewandten Kunst genießen. Dazu sei vielmehr erforderlich, dass das Gerät, welches an sich zunächst nur einen Gebrauchsgegenstand darstelle, über seine von der Funktion vorgegebene Form (hier: Seilzirkus für einen Spielplatz) hinaus eine künstlerische Gestaltung enthalte. Merkmale, die allein aus technischen Notwendigkeiten resultieren, könnten keinen Urheberrechtsschutz begründen, ebenso wenig wie die bloße Ausnutzung eines handwerklich-konstruktiven Gestaltungsspielraums. Im vorliegenden Fall sei eine Schutzfähigkeit zu verneinen; es müsse jedoch in solchen Fällen immer am Einzelfall konkret geprüft werden, inwieweit eine die technischen Vorgaben übersteigende künstlerische Leistung vorliege.
- BGH: Für die urheberrechtswidrige Kopie einer fremden Datenbank müssen nicht notwendigerweise deren „Struktur-“ oder „Ordnungselemente“ übernommen werden.veröffentlicht am 22. Juli 2011
BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 196/08
§§ 87a Abs. 1 S.1; 87b Abs. 1 S.1, S. 2 UrhGGemäß § 87b Abs. 1 S. 1 UrhG hat der Datenbankhersteller das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Der BGH hat entschieden, dass ein solch „wesentlicher Teil“ auch aus anderen Elementen der Datenbank bestehen kann, die nicht notwendigerweise deren Struktur ausmachen. Zuvor hatte das OLG Köln angenommen, bei der bloßen Übernahme von Datensätzen könne die Amortisation der Datenbank nicht beeinträchtigt sein. Hierfür sei die Übernahme von Elementen erforderlich, die – wie etwa der Index oder der Thesaurus – die Struktur der Datenbank ausmachten. Diese Rechtsansicht teilte der BGH nicht. Die Übernahme von Ordnungsprinzipien der Datenbank sei für eine rechtswidrige Entnahmehandlung nicht zwingend erforderlich. Die einzelnen Daten würden ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank nicht dadurch verlieren, dass sie durch den Verwender anders geordnet würden. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zum Schutz und zur widerrechtlichen Übernahme von Datenbanken. Zum Volltext:
(mehr …) - BGH: Kunstwerke einer Ausstellung dürfen nur abgebildet werden, wenn es sich um einen Bericht über ein Tagesereignis handeltveröffentlicht am 7. April 2011
BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09
§§ 19a, 50 UrhGDer BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über eine Ausstellungseröffnung, in deren Rahmen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke gezeigt werden, nur solange vorgehalten werden darf, wie es sich bei der Ausstellung um ein Tagesereignis handelt. Dabei sei unter einem Tagesereignis jedes aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse sei, wobei ein Geschehen so lange aktuell sei, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden werde. Werde ein entsprechender Pressebericht in das Online-Archiv der jeweiligen Zeitung eingestellt, sei dieser nach einem gewissen Zeitablauf wieder zu entfernen. Der damit zu betreibende Aufwand sei nicht unzumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Einzelne Daten aus einer fremden Datenbank dürfen übernommen werdenveröffentlicht am 22. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az. 6 U 57/08
§§ 87 a, 87 b, 97 Abs.1 UrhG, §§ 3, 4 Nr. 9 a, 4 Nr. 10, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass unter Umständen einzelne Datensätze aus einer Datenbank entnommen werden dürfen. Zwar wurde eine „wiederholte und systematische Vervielfältigung“ tatbestandlich ausdrücklich bejaht; allerdings scheiterte der behauptete Urheberrechtsverstoß in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Von insgesamt 6.000 Bewertungsdaten hatte die Beklagte lediglich 10 Prozent übernommen und nur 1,5 Prozent der in der Datenbank registrierten Zahnärzte. Auch im qualitativen Sinne sei der behauptete Eingriff in die klägerische Datenbank nicht im Rechtssinne wesentlich. Die Wesentlichkeitsgrenze sei zumindest überschritten, wenn sich in dem übernommenen Teil der Datenbank auch eine wesentliche Investition des Herstellers niederschlage, was aber hier nicht der Fall sei, weil die Beklagte, die bereits über eine Datenbank verfügte, nur die Daten selbst verwertet habe und deren Beschaffung nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff. UrhG wertbildenden Investitionen gehören. Die Berufung hatte demgemäß Erfolg.
(mehr …) - LG Berlin: Zu der Rechtsfrage, wann ein Buchtitel Markenrechtsschutz genießt oder rein beschreibend istveröffentlicht am 30. Oktober 2008
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008, Az. 52 O 416/07
§§ 5 Abs. 3, 15 MarkenGDas LG Berlin hatte über die Frage zu entscheiden, ob der für ein Buch gewählte Titel „Internetrecht“ unter markenrechtlichen Gesichtspunkten Schutz genießt. Dies wurde abgelehnt. Dem Titel des Lehrbuchs „Internetrecht“ komme angesichts seines rein beschreibenden Sinngehaltes keine Unterscheidungskraft zu, zudem liege auch keine Verwechslungsfähigkeit mit dem unter dem Titel „Internetrecht“ herausgegebenen „juris Praxiskommentar“ mit dem Titel „Internetrecht“ vor.
- OLG Düsseldorf: Kein urheberrechtlicher Schutz für die Gestaltung einer Websiteveröffentlicht am 25. September 2008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999, Az. 20 U 85/98
§ 97 Abs. 1 UrhG, §§ 1, 3 UWG, § 12 BGB
Das OLG Düsseldorf hat in dieser (eher betagten) Entscheidung deutlich gemacht, dass die Gestaltung einer Website keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Die Darstellung einzelner Webseiten auf dem Bildschirm eines Computers stelle in Verbindung mit dem zur Formatierung und Übertragung verwendeten HTML-Code keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Einzelne von der Klägerin gestaltete Webseiten und die ihnen zugrundeliegende Auswahl und Anordnung von Daten genössen im Streitfall keinen Schutz als Datenbankwerke. Ausführungen der Klägerin, sie habe eine komplexe Programmierung vorgenommen, eine serverinterne Suchmaschine oder seiteninterne Navigationsleisten integriert oder sie unterhalte eine durch mehrere Ebenen reichende Baum- und Verweisungsstruktur ,seien nicht ohne weiteres geeignet, eine Schutzfähigkeit nach § 4 Abs. 2 UrhG zu begründen. - OLG Rostock: Für eine suchmaschinenoptimierte Webseite besteht urheberrechtlicher Schutzveröffentlicht am 1. September 2008
OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 69 a, 97 Abs. 1Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Gestaltung einer HTML-Webseite in der Weise, dass sie in Suchmaschinen (z.B. Google) in prominenter Form weit vorne angezeigt wird, urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus der Verwendung der Sprache durch den Programmierer, der unter Rückgriff auf sein Know-How die Texte auf der Webseite so gestaltet und angeordnet hat, dass ein optimales Ergebnis erzielt wurde.