Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Miturheberschaft besteht bereits bei geringfügigem eigenem Beitragveröffentlicht am 24. November 2009
BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 142/06
§§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass es für die Annahme der Miturheberschaft an einem Werk bereits ausreicht, wenn der Miturheber nur einen kleinen Beitrag an dem gemeinschaftlich geschaffenen Werk geleistet hat. Wird diese Person in dem Werk auch als Urheber bezeichnet, werde sie ebenso wie die anderen Schöpfer des Werkes als Miturheber – auch im Verhältnis untereinander – angesehen. Zweifelt einer der Beteiligten die Miturheberschaft eines anderen an, müsse er dafür den Vollbeweis erbringen. Im entschiedenen Fall hatten mehrere Architekten einen Workshop gegründet, um einen stadtplanerischen Entwurf zu fertigen. Teil dieses Entwurfes waren so genannte „Kranhäuser“, die einer der beteiligten Architekten nach Beendigung der Arbeitsgemeinschaft für ein anderes Projekt verwandte. Der Beklagte bestand darauf, als Miturheber anerkannt zu werden. (mehr …)