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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009, Az. 6 U 226/08
    §§ 2, 18 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Konzept einer Werbekampagne keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Die konkreten Ausformungen eines abstrakten Werbekonzepts könnten nicht im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden. Das Gericht stellte klar, dass das Urhebergesetz nicht alle Ergebnisse individueller geistiger Tätigkeit schütze, sondern nur Werke. Das Urheberrecht beziehe sich auf das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit, nicht auf Konzepte, die lediglich als „Anleitung zur Formgestaltung gleichartiger Stoffe“ dienten. Einer in der Literatur vertretenen Auffassung, dass Werbekonzeptionen als komplexe Werke eigener Art, ähnlich wie Filmwerke, zu schützen seien, vermochte das Gericht sich nicht anzuschließen. Motive, Themen und Ideen müssten im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben und von Jedermann benutzbar sein. Urheberrechtlicher Schutz komme lediglich dann in Betracht, soweit konkrete Werbegestaltungen vorliegen, bei denen die schöpferische Idee bereits in die Formgebung eingegangen sei.

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
    §
    15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2009, I-20 W 130/08
    § 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3
    UrhG, § 3 Nr. 30 TKG

    Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass der im Bereich des illegalen Filesharings von urheberrechtlich geschützten Werken wichtige Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht an beliebigen Gerichtsorten geltend gemacht werden kann. Der Rechteinhaber kann sich damit nicht die für ihn günstige Rechtsprechung frei aussuchen. Für die begehrte Anordnung sei nach § 101 Abs. 9 Satz 2 und 3 UrhG zwar das Landgericht, dort die Zivilkammer, sachlich und funktionell zuständig. Örtlich sei für die begehrte Anordnung nach § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG dasjenige Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete „seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung“ habe; zwischen einer Haupt- und einer Zweignieder lassung unterscheide das Gesetz nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Urteil vom 27.10.2008, Az. 3 W 184/08
    §§
    101 Abs. 9 S. 6 UrhG, § 22  FGG, § 3 Nr. 30 TKG

    Das OLG Zweibrücken hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Provider zur Auskunft verpflichtet werden kann, weil ein Filesharer über ihn ein drei Monate altes PC-Spiel zum Download angeboten hat. Auch der Drittauskunftsanspruch setze entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin neben der Erbringung der Dienstleistung in „gewerblichem Ausmaß“ durch den Dritten voraus, dass die Rechtsverletzung selbst in „gewerblichem Ausmaß“ begangen worden sei. Dies belegten die Gesetzgebungsmaterialien. Der Begriff finde weder in der Richtlinie noch in der Gesetzesbegründung eine nähere Präzisierung. Der Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ sei zumindest einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen müsse. Durch diese Einschränkung sei klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (z. B. über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht werden müsse, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde. Für den Fall der Rechtsverletzung stelle, so der Zweibrückener Zivilsenat, § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG klar, dass für das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend sein solle, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen das Vorliegen eines „gewerblichen Ausmaßes“ begründen könne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. November 2008

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007, Az. 12 O 194/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 2, § 49 Abs. 2 UrhG

    Laut einer Entscheidung des LG Düsseldorf kommt einer Tagesnachricht, insbesondere kurzen Teilen davon, nicht immer urheberrechtlicher Schutz zu. Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Unter Einbeziehung der übernommenen Texte hatte die Beklagte eigene Meldungen oder Kommentare veröffentlicht. Das Gericht war der Auffassung, dass die „kurzen Textpassagen ihrerseits nicht die Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer sprachlichen Gestaltung erfüllen. Die konkrete entlehnte Textpassage muss indes für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen.“ Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

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  • veröffentlicht am 1. September 2008

    OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 69 a, 97 Abs. 1

    Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Gestaltung einer HTML-Webseite in der Weise, dass sie in Suchmaschinen (z.B. Google) in prominenter Form weit vorne angezeigt wird, urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus der Verwendung der Sprache durch den Programmierer, der  unter Rückgriff auf sein Know-How die Texte auf der Webseite so gestaltet und angeordnet hat, dass ein optimales Ergebnis erzielt wurde.

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  • veröffentlicht am 21. August 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az.12 O 416/06
    §§ 31, 43, 97 UrhG

    Das Landgericht Düsseldorf hat – im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung – erneut entschieden, dass bei der rechtswidrigen Benutzung fremder Lichtbilder in eBay-Auktionen ohne Einwilligung des Urhebers und/oder Nutzungsberechtigten sowohl die Kosten der Abmahnung durch den Berechtigten als auch fiktive Lizenzgebühren zu tragen sind. Diese Lizenzgebühren richten sich nach der „angemessenen und üblichen Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern“. Wird bei der Benutzung fremder Fotos der Urheber nicht genannt, wird auf die zu entrichtende fiktive Lizenzgebühr noch ein Zuschlag in Höhe von 100% als Vertragsstrafe angerechnet. Der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde die jährlich neu erscheinende „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2008

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az. 12 O 416/06
    §§ §§ 13 S. 1, 31 Abs. 1 und 3, 43, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1, 101a Abs. 1 UrhG, § 242, 276 Abs. 2, 288 Abs. 1 S. 2, 291, 677, 670 BGB, §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3, 287, 708 Nr. 11, 709 S. 1, 2, 711 ZPO

    Das LG Düsseldorf hatte über die doch zunehmende rechtswidrige Übernahme von Fotografien aus fremden Artikelbeschreibungen bei eBay-Auktionen zu entscheiden. Das Landgericht war der Auffassung, dass dies rechtswidrig sei. Der Händler sei zur Unterlassung und Schadensersatz verpflichtet. Hinsichtlich des erforderlichen Verschuldens wies das LG Düsseldorf darauf hin, dass der Verwerter sich grundsätzlich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen habe. Zur Berechnung des Schadensersatzes in solchen Fällen könnten im Rahmen der Schadensbemessung die Honorarempfehlungen der MFM zu Grunde gelegt werden. Auf diese fiktiven Lizenzgebühren wäre zudem ein Aufschlag von 50 % zu zahlen, da die Lichtbilder für zwei Auktionen verwendet worden seien. Zwar sehe die MFM-Honorartabelle für die Mehrfacheinblendung von ein und demselben Lichtbild keine feste Vergütung vor, sondern spreche von einer Zahlung „nach Vereinbarung“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2005

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 227/02
    § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass kartographisches Material (Stadtpläne etc), auch Vorstufen desselben, selbst dann urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn sie in der Gesamtkonzeption keine schöpferischen Züge aufweisen, etwa wenn ein einzelnes topographisches Kartenblatt nach einem vorbekannten Muster erarbeitet wird. Ist der Bearbeiter an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebunden (z.B. bei der Verdrängung oder Generalisierung) kann gleichwohl ein zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen verbleiben. Die rechtlichen Voraus- setzungen für eine schöpferische Eigentümlichkeit sind bei kartographischen Gestaltungen insoweit niedrig. (mehr …)

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