IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Mai 2015

    AG Hannover, Urteil vom 26.02.2015, Az. 522 C 9466/14
    § 97 UrhG, § 72 UrhG, § 19 a UrhG

    Das AG Hannover hat entschieden, dass die Aufrufbarkeit eines Fotos im Internet durch Direkteingabe einer URL einen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung darstellt und daher eine Vertragsstrafe auslöst. Es sei entgegen der zuvor eingegangenen Verpflichtung keine vollständige Löschung erfolgt, sondern es liege weiterhin eine öffentliche Zugänglichmachung vor. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche Per­sonen, die den Internetpfad auf ihrem Rechner gespeichert hätten, weiterhin auf das Lichtbild zugreifen könnten. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für ein Lichtbild sei als angemessen zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. April 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2010, Az. 5 W 17/10
    §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGB

    Das OLG Hamburg hat einem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung „… GmbH“ im Quelltext einer Internetseite als Titel oder unter der URL http:/…-gmbh zu verwenden, soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben. Es stelle bereits eine kennzeichenmäßige Benutzung da, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbare Quelltext ein fremdes Kenzeichen als Suchwort verwende, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Der kennzeichenmäßigen Benutzung stehe dabei nicht entgegen, dass ein Metatag für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar sei (BGH WRP 2006, 1513, 1515 – Impuls). Maßgeblich sei, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt werde; die kennzeichenrechtliche Identifizierungsfunktion werde ausgenutzt (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Einl G [Domainrecht] Rz. 84; BGH WRP 2006, 1513, 1515 – Impuls; GRUR 2007, 784 – AIDOL; BGH WRP 2009, 1512, 1522, – Partnerprogramm). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10
    §§ 19a; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschützter Kartenausschnitt im Sinne des § 19a UrhG auch dann öffentlich zugänglich gemacht wird, wenn er zwar zu keinem Zeitpunkt mit der Homepage des Verletzers verlinkt ist, aber weiterhin durch Eingabe des entsprechenden Links (URL) für jedermann erreichbar sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 5 O 1508/08
    § 19a UrhG

    Das LG Leipzig hatte über den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Grafik) zu entscheiden. Der Beklagte hatte gegenüber dem Kläger eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtete, die zwei streitgegenständlichen Grafiken nicht mehr zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Zuvor waren sie auf der Internetseite des Beklagten als Collage ausgestellt gewesen, dort aber nach der Abmahnung entfernt worden. Die Grafiken waren jedoch immer noch auf den Servern des Beklagten vorhanden und über eine Bildersuche oder die Direkteingabe einer url auch abrufbar. Dies reiche nach Auffassung des Gerichts für die öffentliche Zugänglichmachung und damit die Verwirkung einer Vertragsstrafe. Es komme nicht darauf an, dass die Bilder ohne Bezug zu einem redaktionellen Inhalt gespeichert waren oder dass die Speicherung bereits vor Abschluss des Unterlassungsvertrages erfolgt war und somit keine „erneute“ Vervielfältigung vorliege.

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2009

    AG Charlottenburg, Urteil vom 07.08.2009, Az. 230 C 82/09
    §§ 15, 16, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Verwendung eines Stadtplanausschnitts auch dann gerechtfertigt ist, wenn der Ausschnitt nur testweise auf einer Internet-Unterseite genutzt und versehentlich nicht gelöscht wurde. Auch stehe einer öffentlichen Zugänglichkeit nicht entgegen, dass der Kartenausschnitt nicht über einen Link von der Homepage des Beklagten aus erreichbar war. Es sei ausreichend, dass die Webseite, auf der der Kartenausschnitt sichtbar war, durch die Eingabe einer entsprechenden URL aufzurufen gewesen wäre, weil damit die faktische Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit geschaffen worden sei. Es spiele keine Rolle, ob für das Auffinden der Datei spezielle Kenntnisse benötigt würden. Den Streitwert der Angelegenheit setzte das AG Charlottenburg bei 7.500,00 EUR an und bewegt sich damit ungefähr im „Mittelfeld“ (Links: OLG Schleswig (1.950 EUR), KG Berlin (10.000 EUR), OLG Hamburg (6.000 EUR)).

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  • veröffentlicht am 28. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUm die Bekanntheit eines Unternehmens im Internet zu steigern und höhere Besucherzahlen auf die Webseite zu locken, erfreut sich das Suchmaschinenmarketing (kurz: SEO) großer Beliebtheit. Damit Betriebe ihre Investionen richtig platzieren, hat die Abakus Internet Marketing die 10 größten Mythen des SEO entlarvt. Beispielsweise wird mit Vorurteilen wie „grafische Links sollten nicht verwendet werden“  oder „die Keyword-Dichte sollte im oberen Teil eines Textes besonders hoch sein“ aufgeräumt. Warum dies so ist und weitere Tipps finden Sie  hier (JavaScript-Link: Abacus).

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