IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie heise gestern nachmittag berichtete, sind erneut falsche Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings in Internet-Tauschbörsen unterwegs. Diese Fakes stammen von der „Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner“, welche allerdings nicht (mehr) existiert. Die „Abmahnungen“ erfolgen per E-Mail und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen durch Zahlung eines Schadensersatzbetrages über eine Paysafecard abgewendet werden. Offensichtlich soll sich hier das Schamgefühl der angeblichen Filesharer zu Nutze gemacht werden, da ausschließlich der Download von Porno-Filmen angeprangert wird. Die gleiche Masche wurde bereits vor einigen Monaten angewendet. Der Rechtsnachfolger der KUW-Kanzlei, U+C Rechtsanwälte, mahnt zwar auch Filesharing-Verstöße ab, dies allerdings ausschließlich auf dem Postweg und ohne Verwendung einer Paysafecard. Die Kanzlei distanziert sich auf ihrer Webseite von den gefälschen E-Mails.

  • veröffentlicht am 12. März 2010

    Die Kanzlei Urmann + Collegen, welche durch Filesharing-Abmahnungen bekannt ist, sieht sich gezwungen, auf Trittbrettfahrer hinzuweisen, die unter dem Namen einer Vorgängerkanzlei (KUW) als Abmahnanwälte auftreten und eine dramatische „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“ androhen. Die ganze Wahrheit ist, dass es sich um einen wirklich schlechten Fake handelt. Es sollte gänzlich ignoriert werden. Allein die Formulierung „Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!“ ist von einem derart niedrigem Niveau, das wir den Kollgen von U+ C beim besten Willen nicht unterstellen wollen. Im Übrigen haben wir nicht von einem Abmahnungsfall im Bereich Filesharing gehört, bei dem die abmahnende Kanzlei die Abmahnung per E-Mail zugestellt hat (wenngleich auch auf diesem Wege eine Abmahnung wirksam zugestellt werden kann). Zu dem Dilettanten-Opus in nahezu ungekürzter Fassung: (mehr …)

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