Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zur Herausgabe des Gewinns bei Verletzungen des Urheberrechts / Umfang der Rechtskraft eines Urteilsveröffentlicht am 3. Februar 2015
BGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 27/13
§ 322 Abs. 1 ZPO; § 97 UrhG
Der BGH hat entschieden, dass bei der Verurteilung zur Herausgabe des Gewinns nach einer Urheberrechtsverletzung (hier: widerrechtliche Onlineveröffentlichung eines Sammelwerks) lediglich der Anteil des Gewinns herauszugeben sei, der auf der Urheberrechtsverletzung beruhe. Lege ein Gericht in der Urteilsformel fest, die „Gewinne“ – ohne weitere Eingrenzung – herauszugeben, so seien zur Auslegung der Urteilsformel und zur Beurteilung des Umfangs der Rechtskraft die Entscheidungsgründe des Urteils und das Parteivorbringen mit einzubeziehen. Zum Volltext der Entscheidung: