IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. September 2009

    Nach Mitteilung von heise.de hat das US-Patentamt vorläufige neue Richtlinien für die Vergabe von Patentansprüchen aufgestellt, wonach es in den USA keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme „als solche“ geben soll (JavaScript-Link: heise). Die Richtlinien gelten bis zu einem für das kommende Jahr erwarteten Grundsatzbeschluss des Berufungsgerichts Court of Appeals for the Federal Circuit, welches derzeit Eingaben von Befürwortern und Gegnern des Berufungsurteils sammelt (JavaScript-Link: heise2). Die Behörde setzt damit bereits das Urteil des Bundesberufungsgerichts vom Oktober 2008 um. Zugleich übernimmt die Behörde die entsprechende Norm aus dem Europäischen Patentübereinkommen (JavaScript-Link: EPO).

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Nachdem der Großangriff auf die europäischen Konsumenten mit stationären Ladengeschäften 2006 scheiterte (JavaScript-Link: FR), geht Walmart nunmehr mit einem XXL-Onlineshop namens Walmart Marketplace in den USA an den Start und schickt sich an, arrivierten Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon Konkurrenz zu machen. Vertrieben werden sollen die unterschiedlichsten Waren von Kooperationspartnern. Unter der amerikanischen Domain von Walmart findet sich nach Angaben Walmarts derzeit ein Angebot von über 1 Mio. Artikeln (JavaScript-Link: Walmart). Auf die neuerliche Entwicklung hat Axel Gronen hingewiesen.

  • veröffentlicht am 1. September 2009

    Nach einer Meldung des News Portals DGAP hat die US-Firma Fantastic Films, LLC International (FFI), Los Angeles, einen Gerichtsprozess in Millionen-Höhe gegen den deutschen Filmproduzenten Uwe Boll gewonnen. FFI habe einen Schiedsspruch mit einem derzeitigen Wert von 2,26 Mio. US-Dollar gegen den deutschen Filmemacher Uwe Boll persönlich sowie dessen Tochterunternehmen gewonnen. FFI habe die exklusiven Vertriebsrechte an Boll-Filmen wie Bloodrayne, Schwerter des Königs – Dungeon Siege, Far Cry und Postal besessen und sich Vertriebsverträge für diese Filme in 45 Ländern gesichert. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Boll durch den Eigenvertrieb seiner Filme Vertragsbruch begangen habe. Ferner habe, so DGAP, das Gericht FFI und dessen Geschäftsführerin Roxane Barbat 200.000 US-Dollar Schadensersatz wegen Beleidigung zugestanden, nachdem Boll das Unternehmen in einer E-Mail verunglimpft habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juli 2009

    Experten des des Computer Science Deptartments der Indiana University, Indiana, haben unter dem Titel  „Spamology: A Study of Spam Origins“ eine Studie vorgestellt, die sich mit der Frage befasst, welche E-Mail-Adressen mit dem höchsten Spam-Aufkommen zu rechnen haben und welcher Schutz gegen Spam-E-Mails mit diesen Erkenntnissen möglich ist. (Studie).

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWährend in der deutschen Republik noch bei negativen eBay-Bewertungen intensiv über die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung diskutiert wird, legt man in den Vereinigten Staaten offensichtlich gleich den Texas-Maßstab an, der da lautet: Nicht kleckern, sondern klotzen. Wie onlinemarktplatz berichtet, verklagt Ruhanieh Badi’i‘ aus Texas vor einem Gericht eine Frau aus Nevada, die durch eine ungerechtfertigte verächtliche Anmerkung ihren Ruf in Ihrem eBay-Business beschädigt habe. Verkauft hatte Badi’i‘ aus Texas wohl eine Original-Gucci-Tasche (nachdem alle Don Ed Hardy T-Shirts nach Deutschland exportiert waren) und Foote aus Nevada meinte, ein Plagiat erhalten zu haben. Jetzt verlangt Badi’i‘ aus Texas seit dem 10.07.2009 täglich ganze 1.000,00 US-Dollar Schadensersatz und pauschal, weil’s so schön war, nochmal 50.000 US-Dollar Schadensersatz. Die Sache ist noch nicht entschieden (JavaScript-Link: onlinemarktplatz). Was wir davon halten? Wir verstehen das nicht. Die Sache wird in den USA verhandelt. Bereits die pönalisierende Tagesstrafe hätte 1,25 Mrd. US-Dollar betragen müssen. Zumindest in erster Instanz.

  • veröffentlicht am 22. Juni 2009

    Jüngsten Nachrichten zu Folge wehrt sich Microsoft zur Zeit vor dem US-District Court of Washington in der Sache „Microsoft v. Lam, et. al.“ (Case-no. 09-cv-0815) gegen sog. „Klickbetrug“. Verklagt werden die Firmen Super Continental US LLC und UMGE, Delaware und zwei Brüder sowie ihre Mutter, sämtlich chinesischer Herkunft, welche vorgenannte Firmen betrieben haben sollen. Streit gegenständlich ist eine Betrugsform, bei der – durch Robotersoftware – auf einer Suchplattform bezahlte Suchergebnisse geklickt werden, bis deren Werbebudget erschöpft ist, so dass Onlineanzeigen der Beklagten oder von deren Auftraggeber nachrückten. Microsoft macht Schadensersatz in Höhe von 75.0.000 US-Dollar geltend (heise). Bereits das LG Berlin hatte zum Klickbetrug entschieden (LG Berlin). Wie sich das Problem auf Google & Co. insgesamt auswirkt, zeigt dieser Bericht (Google).

     

  • veröffentlicht am 22. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn einem Schadensersatzprozess der Plattenindustrie gegen Frau Jammie Thomas-Rasset in den Vereinigten Staaten wurde die Angeklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1,92 Mio. US-Dollar verurteilt. Die Mutter von vier Kindern hatte insgesamt 24 Musikdateien über das Filesharing-Netzwerk Kazaa heruntergeladen und automatisch zum Download wiederangeboten. Möglich macht dies eine Softwareeinstellung bei Kazaa. Thomas-Rasset hatte beteuert, die fraglichen Dateien nicht absichtlich zum Download angeboten zu haben. Im erstinstanzlichen Verfahren war die Frau zu einem Schadensersatz von „nur“ 222.0000 US-Dollar verurteilt worden. Die Jury blieb unterhalb der möglichen Höchstsumme, welche bei ca. 3,6 Mio. US-Dollar gelegen hätte. Der Prozessbevollmächtigte der Mutter kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2009

    Nach einer Studie der US-Rating-Agentur von Millward Brown Optimor besitzt, wie onlinemarktplatz.de jetzt berichtet (onlinemarktplatz), die Marke Google weltweit den höchsten Wert mit etwa 100 Mrd. US-Dollar. Platz 2 belegt demnach die Marke Microsoft mit 76 Mrd. US-Dollar. Interessant ist auch, dass die Marke BMW in Deutschland die teuerste Marke darstellt; weltweit rangiert sie auf Platz 13: Wer sie ihr eigen nennen wollte, müsste, so sie denn zum Verkauf stünde, sich mindestens 23,9 Mrd. US-Dollar finanzieren lassen. SAP rangiert mit 23,6 Mrd. US-Dollar auf dem zweiten Platz.

  • veröffentlicht am 20. Januar 2009

    In den USA hat sich eBay offensichtlich dazu durchgerungen, fremde Anbieter von Zahlungssystemen zur eBay-Plattform zuzulassen. Nach Auskunft des eCommerce-Journals soll Dinesh Lathi, Vizepräsident, Verkäufererfahrung, angekündigt haben, dass ab Februar 2009 Moneybookers und PayMate als PayPal-fremde Zahlungssysteme akzeptiert werden. Bereits im August 2008 soll eBay angekündigt haben, eine Vielzahl weiterer Zahlungssysteme in den eBay.com-Checkout zu integrieren, wozu hierzulande eher unbekannte Zahlservices wie Allpay.net, cash2india, CertaPay, Checkfree.com, hyperwallet.com, Moneybookers.com, Nochex.com, Ozpay.biz, Paymate.com.au, Propay.com oder XOOM gehören. In der Vergangenheit hatte sich eine andere Entwicklung angekündigt. So war die Payment Networks AG, welche die Bezahlungsform „sofortueberweisung.de“ anbietet, von eBay ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt worden (onlinemarktplatz.de).

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)In Kürze wird es bei eBay.com eine neue Webseite, InDemand, geben. Diese Seite verfolgt das Ziel, Händlern Informationen über eingeschränkt lieferbare Produkte auf der eBay-Webseite zu geben. Für Händler, die die knappen Artikel anbieten können und damit die Nachfrage befriedigen, wird es als Anreiz Preisnachlässe auf die Einstellgebühren und die verkaufsabhängige Provision geben. Die Rabatte werden zusätzlich zu bereits gültigen PowerSeller-Preinachlässen gewährt. (Quelle des Berichts: Onlinemarktplatz.de; ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OMP).


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