Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Werbevideo eines Telekommunikationsanbieters mit irreführenden Aussagen zu dem sog. „Vectoring“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung: