Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Wiesbaden: Einstweilige Verfügung, wenn der IT-Administrator das Unternehmen verlässt und heimlich die Server-Zugangsdaten verändertveröffentlicht am 4. Juli 2013
LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)