Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke kann auch durch Verwendung eines Wort-/Bildkennzeichens erfolgenveröffentlicht am 15. Juni 2015
BGH, Beschluss vom 18.12.2014, Az. I ZR 63/14
§ 26 Abs. 1 und 3 S. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke auch dann gegeben ist, wenn die Marke ausschließlich in Form eines Wort-/Bildkennzeichens, welches die Wortmarke enthält, erfolgt. Die Abweichungen der benutzten Form von der Eintragung seien für die rechtserhaltende Benutzung unschädlich, da der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert worden sei. Die Hinzufügung von Bildelementen verändere den kennzeichnenden Charakter einer Wortmarke dann nicht, wenn dadurch die wörtliche Aussage lediglich illustriert werde, ohne dass die bildliche Darstellung eine eigenständige kennzeichnende Bedeutung gewinne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Weicht die zugestellte einstweilige Verfügung wesentlich von der Urschrift ab, gilt sie als nicht vollzogenveröffentlicht am 25. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.04.2014, Az. 11 W 10/14
§ 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung mit schwarz-weißen Produktabbildungen als nicht ordnungsgemäß gilt, wenn die Urschrift farbige Abbildungen enthält und dies für die geschuldete Unterlassungsverpflichtung wesentlich ist. Lediglich für den Verfügungsanspruch unwesentliche Abweichungen schaden nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch manipulierte Fotos im Rahmen einer Satireveröffentlicht am 27. Juni 2012
BGH, Urteil vom 08.11.2005, Az. VI ZR 64/05
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG;§ 823 Ah BGB, § 1004 BGB;§ 22 KUG, § 23 KUG
Der BGH hat entschieden, dass nicht jede technische Manipulation eines Fotos (Verzerrung, Fotomontage) eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze dann vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, wenn dieses den Anschein erwecke, dass die abgebildete Person tatsächlich so aussehe. Eine Rechtsverletzung hänge davon ab, ob der Betrachter der Abbildung die manipulative Veränderung erkennen und deswegen gar nicht zu der irrigen Einschätzung kommen könne, der Abgebildete sähe in Wirklichkeit so aus. Eine Erkennbarkeit der Entstellung sei etwa bei einer karikaturhaften Zeichnung meist gegeben. Vorliegend beanspruche das für die Montage benutzte Bild des Kopfes allerdings, eine fotografische Abbildung zu sein und gebe dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation der Gesichtszüge. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Wer sich auf die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung beruft, darf es nicht zuvor verändert habenveröffentlicht am 11. April 2012
BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11
§ 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass eine Berufung auf das gesetzliche Muster einer Widerrufsbelehrung immer dann verwehrt ist, wenn ein Formular verwendet wird, das nicht dem gesetzlichen Muster (hier noch: der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV a.F.) „in jeder Hinsicht vollständig entspricht“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Entstellung von Kunstwerken durch Veränderung der Umgebungveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011, Az. I-4 U 197/10
§ 14 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk (hier: ein Künstlerbrunnen in einer Krankenhaus-Cafeteria) auch durch nachträgliche Veränderungen der Umgebung enstellt werden kann. Die Entstellung eines Kunstwerkes führt zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen des Künstlers. Sei der Brunnen freistehend in einer Vertiefung angelegt worden und habe die Beklagte später einen Holzfußboden zur Einebnung verlegen lassen, spreche viel dafür, dass das zuvor bestehende Zusammenspiel von abgesenktem Umfeld und aufstrebendem Brunnen erheblich gestört werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Verlag darf nicht ohne Zustimmung des Autors dessen Beitrag verändernveröffentlicht am 7. November 2010
LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2010, Az. 308 O 78/10
§§ 14; 16; 17; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Autor bei nicht nur marginalen Änderungen seines Zeitschriftenbeitrages (z.B. Interpunktion) gegen den veröffentlichenden Verlag einen Unterlassungsanspruch besitzt. Auszüge aus dem Urteil: (mehr …)
- BPatG: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nach Vergabe des Anmeldetages nicht mehr erweitert werdenveröffentlicht am 30. Mai 2010
BPatG, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 33 W (pat) 26/10
§§ 32 Abs. 1; 2 Nr. 3; 39 Abs. 1; 48 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat darauf hingewiesen, dass es einem im Markenrecht geltenden Grundsatz entspricht, dass das angemeldete bzw. eingetragene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Vergabe eines Anmeldetags grundsätzlich nicht erweiternd verändert werden kann. (mehr …)