Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. I-20 U 22/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F.Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verteilung von Werbematerial auf einer Messe, welche entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorgenommen wird, nicht wettbewerbswidrig ist. Die AGB seien keine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß dagegen keine Unlauterkeit begründe. Auch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch „Abfangen“ von Kunden sei vorliegend nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Wer als Veranstalter für eine fremde Aufführung wirbt und deren Gäste bewirtet, hat als Veranstalter notwendige Rechte bei der GEMA einzuholenveröffentlicht am 18. August 2015
BGH, Versäumnisurteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 204/13
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhG, § 13b UrhWGDer BGH hat entschieden, dass als Mittäter einer urheberrechtsverletzenden Aufführung neben dem aufführenden Künstler, der den Verletzungserfolg durch die Aufführung im Sinne des § 19 Abs. 2 UrhG unmittelbar herbeiführt, auch der Veranstalter gilt, der nach § 13b Abs. 1 UrhWG verpflichtet ist, vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen. Der Betreiber eines Theaters, der für eine Aufführung im Veranstaltungskalender wirbt, die Veranstaltungsbesucher bewirtet und die Erlöse aus der Bewirtung einbehält, wirke als Veranstalter an der Aufführung mit. Dagegen sei nicht als Veranstalter anzusehen, wer lediglich die für das Konzert erforderlichen äußeren Vorkehrungen treffe, indem er etwa allein den Saal und sei es mietweise zur Verfügung stelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)