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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 1 C 28.14 
    Art. 2 lit. d. EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 2 EU-RL 95/46/EG; § 3 Abs. 7 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der EuGH im Ergebnis über die Rechtsfrage entscheiden soll, ob die privatrechtlich organisierte Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WTSH)  als Betreiberin einer Facebook-Fanseite „verantwortliche Stelle“ im Hinblick auf die von Facebook erhobenen Daten gemäß § 3 Abs. 7 BDSG / Art. 2 d) RL 95/46/EG ist. Genauer soll geklärt werden, ob bei mehrstufigen Informationsanbieterverhältnissen Raum für die Verantwortlichkeit einer Stelle gegeben ist, obwohl sie nicht i.S.d. Art. 2 Buchst. d) RL 95/46/EG für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, nämlich für die Auswahl eines Betreibers für sein Informationsangebot. Zur Pressemitteilung Nr. 11/2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2014

    LG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014, Az. 324 O 660/12
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Blogeintrag im Internet der Betroffene nicht vorrangig den Autor des streitgegenständlichen Beitrags bzw. den Blog-Hosting-Provider in Anspruch nehmen muss, sondern unmittelbar gegen einen Suchmaschinen-Betreiber vorgehen kann. Die Abmahnung der vorgenannten Unternehmen oder die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie sei ebenso wenig erforderlich wie eine Kontaktaufnahme mit dem anonymen Autor der Berichterstattung, selbst wenn dieser über den „About“- Button erreichbar wäre. Eine abgestufte Verantwortlichkeit, die den Betroffenen dazu zwinge, zunächst die Autoren oder Seitenbetreiber in Anspruch zu nehmen, habe der EuGH in seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (Az. C-131/12 – Juris Abs. 82) nicht anerkannt. Im Übrigen habe der Kläger die beiden Host-Provider über die von ihm erhobenen Beanstandungen in nicht zu beanstandender Weise – jedoch ohne Erfolg – in Kenntnis gesetzt, so dass er in diesem Fall sogar mehr unternommen hat, als eigentlich erforderlich gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2014

    LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
    § 5 UWG, § 5 a UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass sich ein Händler, der die Internethandelsplattform Amazon zum Warenabsatz nutzt, Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen muss, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 – 4 U 139/12). Im vorliegenden Fall habe der Beklagte die Marketingbedingungen der Streitverkündeten akzeptiert und bei Einstellen seiner Angebote in Kauf genommen, dass die Streitverkündete Änderungen an seinem Angebot vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12
    § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 und 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Geschäftsführer nicht mehr „reflexartig“ für Wettbewerbsverstöße einer GmbH haftet. Vielmehr setze dies ein positives Tun voraus oder eine nach den allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründete Garantenstellung. Allein der Umstand, dass der Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der GmbH sei, begründe noch nicht die Verpflichtung des Geschäftsführers, Wettbewerbsverstöße zu Lasten Dritter zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLandgericht Aachen, Urteil vom 04.09.2012, Az. 41 O 56/12
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das LG Aachen hat entschieden, dass ein Unternehmer für irreführende Handlungen und unwahre Angaben seines Beauftragten auch dann verantwortlich ist, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit des Verhaltens hingewiesen hat. Vorliegend hatte die Beklagte, die Vertriebsgesellschaft eines Energieversorgers, eine Werbeaktion gestartet, bei der Mitarbeiter der beauftragten Marketinggesellschaft private Haushalte aufsuchten. Diese gaben sich zum Teil als Mitarbeiter der Klägerin, ebenfalls eine Energieversorgerin, aus. Dieses Verhalten sei als wettbewerbswidrige Irreführung der Beklagten zu ahnden, die die Verantwortung für die Kampagne getragen habe. Dass sie eine solche Täuschung nicht beauftragt habe und nicht davon gewusst habe, sei für die Verantwortlichkeit unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juni 2012

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.05.2012, Az. 32 C 157/12
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle des illegalen Filesharings über Internettauschbörsen keine allgemeinen Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern anzunehmen sind. Vorliegend war die Ehefrau Anschlussinhaberin und wurde auf Schadensersatz für die Verbreitung von Musikstücken in Anspruch genommen. Sie bestritt die Tat und gab an, dass außer ihr nur ihr Ehemann Zugang zu dem Internetanschluss gehabt habe. Sie habe ihm gesagt, dass er keine Musik in Tauschbörsen herunterladen solle, ihn jedoch nicht weiter überwacht. Dies genügte dem Gericht zur Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche. Vor dem Hintergrund des gesetzlich geregelten Verhältnisses zwischen Ehegatten sei eine gegenseitige Überwachung nicht zumutbar. Das gelte auch dann, wenn bereits Anhaltspunkte für vorherige Rechtsverletzungen bestünden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Mai 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 30.09.2011, Az. 1 Ws (B) 179/09
    § 24 Abs. 1 JMStV,BE, § 24 Abs. 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStV,BE

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der bei einer Domainanmeldung eingetragene Admin-C nur dann für ordnungswidrige Inhalte einer Website (hier: pornografische Inhalte ohne Altersprüfung) belangt werden kann, wenn er gleichzeitig auch Anbieter von Telemedien im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages ist. Dies ist durch die Eintragung als Admin-C nicht zwangsläufig der Fall und müsse vom Gericht gesondert festgestellt werden. Ein Anbieter von Telemedien müsse das Angebot unter eigener Verantwortung inhaltlich gestalten oder verbreiten und die Struktur des Auftritts festlegen, was vorliegend für den Betroffenen jedoch nicht festgestellt wurde. Die reine Möglichkeit, technisch die Inhalte der Website zu verändern, reiche nicht aus. Der Betroffene sei auch kein gesetzlicher Vertreter der Domaininhaberin im Sinne des § 9 Abs. 1 OWiG gewesen und eine Beauftragung, den Betrieb zumindest zum Teil zu leiten sei auch nicht ersichtlich gewesen. Eine Garantenstellung habe die Vorinstanz auch nicht rechtsfehlerfrei dargelegt. Aus diesen Gründen war die Verantwortlichkeit des Admin-C für das Angebot abzulehnen. Für wettbewerbswidrige Angebote entschied das OLG Hamburg (hier) ähnlich. Zitat des KG Berlin:

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  • veröffentlicht am 26. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 12.07.2011, Az. C-324/09

    Der EuGH hat in dieser Entscheidung die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes (hier: eBay) für durch Nutzer begangene Markenrechtsverletzungen präzisiert. Ergebnis ist, dass nationale Gerichte den Betreibern nicht nur Maßnahmen zur Beendigung von Rechtsverletzungen, sondern auch solche zur Vorbeugung aufgeben können müssen. Aus der Pressemitteilung Nr. 69/11 des EuGH:

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  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, wenig überraschend für strafbar, räumt allerdings auch ein: „Zu der [Rechtslage] vertreten Juristen derzeit unterschiedliche Auffassungen, eine höchstricherliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens/Konsumierens von illegalen Film-Streams liegt noch nicht vor. Das gegenwärtige kino.to-Verfahren bietet aber auch dafür Gelegenheit.„. Im Blog der GVU finden auch andere (Rechts-) Vertreter der Medienbranche Gehör.

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 25.03.2011, Az. 6 U 87/10
    § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 7 UrhG; Art. 40 Abs. 1 EGBGB; Art. 12, 13 DSG (Schweiz)

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sharehoster auch dann vor einem deutschen Gericht auf Auskunft in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat. Dabei steht der Inanspruchnahme nicht entgegen, dass die Erteilung der begehrten Auskünfte durch sie gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen würde. Zitat: (mehr …)

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