Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Nicht jeder Hinweis auf örtliche Abwesenheit reicht zur Verteidigung gegen Filesharing-Vorwurf ausveröffentlicht am 11. Juni 2015
BGH, Urteile vom 11.06.2015, Az. I ZR 19/14, I ZR 7/14 und I ZR 75/14
§ 823 Abs. 1 BGBDer BGH hat hat drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, denen zu Folge Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind. Es handelt sich im Wesentlichen um für die Beklagten katastrophal verlaufene zeugenschaftliche Vernehmungen und fehlende Vorträge dazu, wer als Alternativtäter ernsthaft in Betracht komme. Die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverstöße im Wege des Filesharing gilt dann nicht, wenn der Anschlussinhaber darlegt, dass andere Personen aus dem Familienkreis zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und deshalb als Täter der geltend gemachten Rechtsverletzungen in Betracht kommen. Zur Pressemitteilung Nr. 92/2015 vom 11.06.2015: (mehr …)
- LG Bielefeld: 12-jähriger wurde wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteiltveröffentlicht am 5. Juni 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 04.03.2015, Az. 4 O 211/14
§ 97a Abs.1 UrhG a.F.Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein 12-jähriger, der über eine Tauschbörse ein Computerspiel herunter- und herauflädt, volle Verantwortung für sein Handeln trägt. Vorliegend wurde der Junge zur Zahlung von 780,50 EUR Abmahnkosten und 510,00 EUR Schadensersatz verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, dass ein 12-jähriger Gymnasiast, der von seinen Eltern über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt wurde, die Konsequenzen seines Handelns erkennen könne. Von einer mangelnden Einsichtsfähigkeit sei vorliegend nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mietersveröffentlicht am 18. Dezember 2014
AG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014, Az. 25b C 924/13
§ 8 TMGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung mit WLAN (WPA2-verschlüsselt) nicht für Urheberrechtsverstöße seines Mieters verantwortlich ist, insbesondere dann nicht, wenn der Vermieter den Mieter darüber belehrt hat, dass der WLAN-Anschluss u.a. nicht für illegales Filesharing missbraucht werden darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Erweiterte Entlastungsmöglichkeit von Eltern, wenn volljährige Kinder illegales Filesharing betreibenveröffentlicht am 21. August 2013
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Gießen: Wird ein eBay-Konto gehackt und werden von einem unbekannten Dritten Verträge darüber abgeschlossen, haftet das eBay-Mitglied nichtveröffentlicht am 14. Mai 2013
LG Gießen, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 1 S 337/12
§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB, § 167 BGBDas LG Gießen hat entschieden, dass der Inhaber eines „gehackten“ Mitgliedskontos nicht für vertragliche Pflichten haftet, die ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung des Mitgliedskontos herbeiführt. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines Ebay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen seien dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Nach diesen Grundsätzen sei vorliegend indes nicht von einer wirksamen Vertretung des Beklagten auszugehen, so dass eine Zurechnung des Vertragsschlusses an den Beklagten scheitere. Daran vermöge die Verwendung des passwortgeschützten Ebay-Mitgliedskontos des Beklagten und die Tatsache, dass das Höchstgebot unter diesem Account abgegeben wurde, nichts zu ändern. Die sog. Halzband-Entscheidung des BGH, nach der im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts eine unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines Ebay-Mitgliedskontos als eigenständiger Zurechnungsgrund für unter Verwendung des Kontos begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen sowie sonstige Wettbewerbsverstöße genüge, finde im Vertragsrecht keine Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung (der vom Gericht zitierte Hinweisbeschluss findet sich am Ende der Entscheidungsgründe, ebenfalls im Volltext): (mehr …)
- OLG Hamburg: Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers Google für ehrverletzende Suchergebnisse (sog. snippets)veröffentlicht am 5. Juli 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2011, Az. 3 U 67/11
§§ 823; 1004 BGB; Art. 1; 2 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Google als Suchmaschinenbetreiber nicht für Suchergebnisse (sog. snippets) haftet, wenn in diesen ehrverletzende Äußerungen Dritter wiedergegeben werden. Als Grund für diese „Freistellung“ Googles gab der Senat an, dass für den durchschnittlichen Nutzer ohne weiteres ersichtlich sei, dass bei einer Suchmaschine funktionsbedingt fremde Inhalte zusammengetragen würden, wobei sich die Tätigkeit in der Suche erschöpfe, so dass sich der Betreiber der Suchmaschine die Inhalte der Suchergebnisse regelmäßig nicht zu eigen mache wie etwa ein Presseorgan. Überdies stellte das Oberlandesgericht fest, dass die beanstandeten Suchergebnisse lediglich eine Meinungsäußerung enthalten hätten („XYZ vertreibt Schrottimmobilien“), von der sich der Suchmaschinenbetreiber ausreichend distanziert habe. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. die Pressefreiheit sei wichtiger, als der behauptete Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Ausführlicher zu diesem Urteil ist der Kollege RA Jörg Heidrich, Justiziar des Heise Verlags, der auf dieses Urteil hinwies (hier).
- LG Köln: Filesharing – Tod des Täters schließt nicht die Haftung des Anschlussinhabers ausveröffentlicht am 14. März 2011
LG Köln, Beschluss vom 21.01.2011, Az. 28 O 482/10
§§ 19a; 69a; 69 c Nr. 4; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann haftet, wenn die Person, welche eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat, bekannt, aber bereits verstorben ist. Sie habe ihren Internetanschluss (vor ihrem Ehemann!) besser schützen müssen und habe nunmehr als „Störerin“, welche den Internetanschluss für die Urheberrechtsverletzung „zur Verfügung gestellt habe“, zu haften. Zum Volltext des Urteils:
- LG Köln: Einem Filesharer wird sein widersprüchlicher und schemahafter Vortrag zum Verhängnisveröffentlicht am 15. Februar 2010
LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 241/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2; 2 Abs. 2; 97 UrhG; §§ 670, 1004 BGBDas LG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses zur Verantwortung für illegales Filesharing gezogen werden kann, wenn er mit einer bestimmten IP-Adresse in Verbindung gebracht werden könne. Diese liefere ein Indiz dafür, dass der Urheberrechtsverstoß von dem Inhaber des Anschlusses oder in dessen Verantwortung als Störer begangen worden sei. Sodann sei es Sache des Anschlussinhabers, die vorgetragenen Ermittlungen und insbesondere deren Ergebnisse hinreichend substantiiert zu bestreiten. Dies erfolge nicht, wenn er sich schemahaft mit den Argumenten einer im Internet öffentlich verfügbaren „Mustererwiderung“ verteidige und sich im Übrigen in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich einlasse. (mehr …)
- OLG Köln: Inhaberin eines Telefonanschlusses haftet bei illegalem Filesharing für Ehemann und Kinderveröffentlicht am 8. Januar 2010
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilung vom 07.10.2010 eine Frau aus Oberbayern zu einer Zahlung von 2.380,00 EUR Abmahnkosten nebst Zinsen an vier deutsche Tonträgerhersteller verurteilt nachdem über ihren Internetanschluss 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden waren. Die Frau hatte sich zu der Frage, wer aus ihrer Familie die Musikdateien zum Download bereitgehalten hatte, nicht geäußert, was ihr das Oberlandesgericht entgegenhielt. Bei vielen Filesharing-Clients (Software) enthält das jeweilige Programm bei einer Teilnahme am Filesharing-Netzwerk bereits die Voreinstellung, dass Musikdateien von dem teilnehmenden Rechner automatisch zum Download bereitgehalten werden (sog. Upload). Diese Voreinstellung müsste ein Filesharer deaktivieren, was ihn jedoch in den meisten Fällen zugleich von der Möglichkeit des Downloads von Musikdateien in der Filesharer-Gemeinde „ausschließt“. (mehr …)
- OLG Köln: Eine Unterlassungserklärung wegen negativer eBay-Bewertung beinhaltet nicht sofortige Löschung bei eBayveröffentlicht am 18. Dezember 2009
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08
§§ 278, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
Das OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der sich strafbewehrt dazu verpflichtet, eine bestimmte negative Bewertung bei eBay nicht mehr aufrecht zu erhalten, bei weiterer Abrufbarkeit der Bewertung bei eBay keine Vertragsstrafe verwirkt, wenn er sich zuvor gegenüber eBay in angemessener Form um die Entfernung der Bewertung gekümmert hat. Die Antragstellerin ließ die Antragsgegnerin wegen einer Bewertung anwaltlich abmahnen. Die Antragsgegnerin gab mit Schreiben vom 14.07.2008 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die die Antragstellerin annahm. Mit E-Mails vom 10.07., 17.07., 22.07., 23.07. und 07.08.2008 sowie mit anwaltlichem Schreiben vom 14.07.2008 forderte die Antragsgegnerin eBay auf, die fragliche Bewertung zu löschen. Außerdem fügte sie am 19.07.2008 ihrer Bewertung folgenden Ergänzungskommentar hinzu: „Ich nehme die Bewertung zurück“. Am 10.8.2008 löschte eBay die Bewertung.
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