Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Gleiches Recht für alle – Berufsverband, der nur Nicht-Mitglieder abmahnt, handelt rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 29. September 2010
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2010, Az. 1 U 365/09 – 91
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Berufsverband (hier: im Bereich des Gewinn- und Glücksspielwesens), der ausschließlich Nicht-Mitglieder wegen Wettbewerbsverstößen abmahnt und die Verstöße eigener Mitglieder ignoriert, rechtsmissbräuchlich handelt. Ein Missbrauch ergebe sich insbesondere daraus, wenn die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen maßgeblich von der Absicht getragen sei, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern. Zwar sei es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Anspruchsberechtigte nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgehe, da es den in Anspruch Genommenen freistehe, ihrerseits gegen die anderen Verletzer vorzugehen. Etwas anderes gelte aber, wenn die Auswahl der/s in Anspruch Genommenen diskriminierend erfolge. Dies sei dann anzunehmen, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorgehe, vielmehr deren Wettbewerbsverstöße planmäßig dulde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen.
(mehr …) - OLG Hamm: (Abmahn-)Verband muss finanziell in der Lage sein, die geltend gemachten Ansprüche durchsetzen zu könnenveröffentlicht am 6. September 2010
OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2010, Az. I-4 U 21/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem Verband für Gewerbetreibende die Klagebefugnis fehlt, wenn er nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die durch ihn geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche auch voll durchzusetzen. Bei 24 offenen Verfahren gegen Mitbewerber seien liquide Mittel in Höhe von ca. 230.000 EUR bei weitem nicht ausreichend, wenn man pro Verfahren im Falle des Unterliegens mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 19.000 EUR rechnen müsse. Des Weiteren liege ein rechtsmissbräuchliches Handels des Verbandes vor, der stets verbandsfremde Konkurrenten abmahne, seine eigenen Mitglieder jedoch nicht diszipliniere. Ebenso entschied bereits das LG Hamburg. Das LG Kiel hingegen hatte sich in seiner Entscheidung Gedanken um die erforderliche Mitgliedszahl eines Verbandes gemacht, um überhaupt für Abmahnungen aktiv legitimiert zu sein. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: „German Poker Players Association“ ist als Marke eintragungsfähig und nicht lediglich beschreibendveröffentlicht am 11. Mai 2010
BPatG, Beschluss vom 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass das Kennzeichen „German Poker Players Association“ für Spiele, Spielzeug, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung, Erziehung und Ausbildung; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen als Marke eingetragen werden kann. Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG stünden dem nicht entgegen. (mehr …)
- BGH: Keine Kostenerstattung bei Doppelt-Abmahnungveröffentlicht am 17. Februar 2010
BGH, Urteil vom 21.01.2010, Az. I ZR 47/09
§§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG; 683 Satz 1, 677, 670 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einer zweifachen Abmahnung des Unterlassungsschuldners wegen desselben Verstoßes die Kosten der zweiten Abmahnung nicht erstattungsfähig sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Wettbewerbsverband den Schuldner zunächst selbst abgemahnt. Als darauf keine Reaktion erfolgte, ließ der Verband den Schuldner nunmehr über einen Rechtsanwalt abmahnen. Für die daraus entstandenen Kosten stand dem Verband nach Ansicht des BGH jedoch kein Erstattungsanspruch zu. Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag komme nicht in Betracht, da es nicht im Interesse des Schuldners läge, wegen desselben Verstoßes zweimal abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert zu werden. Zudem müssten Verbände wie der Kläger in der Lage sein, durchschnittlich schwierige Abmahnungen selbst auszusprechen, so dass eine rechtsanwaltliche Abmahnung nicht erforderlich sei. Damit wandte sich der BGH von einer eigenen Entscheidung aus dem Jahre 1969 („Fotowettbewerb“) ab, die nunmehr von der sich seitdem umfangreich entwickelten Rechtsprechung überholt worden sei.
- LG Hamburg: Ein abmahnender Verband handelt selbst wettbewerbswidrig, wenn er Rechtsverstöße bei Mitgliedern duldetveröffentlicht am 10. Dezember 2009
LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2009, Az. 327 O 144/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Verband, der Nicht-Verbandsmitglieder (hier: wegen Verstoß gegen das Glücksspielrecht) kostenpflichtig abmahnt, rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG handelt, wenn er nicht zugleich gleichartige Wettbewerbsverstöße bei den eigenen Mitgliedern abmahnt und dies vielmehr planmäßig duldet. Hierin liege eine Diskriminierung, die der Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen entgegenstehe. (mehr …)
- LG Kiel: Zum abmahnenden Wettbewerbsverband mit einer unzureichenden Mitgliederzahlveröffentlicht am 16. Oktober 2009
LG Kiel, Urteil vom 26.05.2009, Az. 16 O 40/09
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverband, der auf einem regional umgrenzten Markt lediglich 9 Mitglieder vorweisen kann, nicht zur Abmahnung berechtigt ist, da keine „erhebliche Anzahl“ von Unternehmern im relevanten Gebiet dem Verband angehört. Aus diesem Grund fehle die Aktivlegimation zum Aussprechen von Abmahnungen. Vorliegend hatte ein Verband, der vorwiegend Mitglieder aus dem Bereich des Glücksspielwesens besaß, eine einstweilige Verfügung gegen einen Glücksspielvermittler erwirkt, der über die Beilage in verschiedenen Tageszeitungen Schleswig-Holsteins Lottoscheine verteilt hatte. Die Beklagte behauptete jedoch, dass der Kläger dazu nicht befugt gewesen sei, und erhielt Recht. Das Gericht führte aus, dass es für die Abmahnungsbefugnis nicht auf die Gesamtzahl der Mitglieder des Verbands ankomme, sondern bei einem regional begrenzten Verstoß lediglich die Unternehmen miteinbezogen werden dürften, die ebenfalls ihren Sitz in der betroffenen Region (Schleswig-Holstein) hätten.
- VG Düsseldorf: Landesbehörde darf bei Online-Verstoß gegen Glücksspielrecht betreffende Domain nicht einfach abschalten lassenveröffentlicht am 13. Juli 2009
VG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2009, Az. 27 L 9/09
§ 9 GlüStVDas VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Landesbehörde nicht befugt ist, im Rahmen einer Ordnungsverfügung die Dekonnektierung einer Domain anzudrohen. Die in der Ordnungsverfügung angeordnete Dekonnektierung sei nicht von der nach § 9 Abs. 1 GlüStV der Antragsgegnerin zukommenden Regelungsbefugnis gedeckt. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügung überschreite die Antragsgegnerin die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Bundesland sei in seiner Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt (Verbandskompetenz; vgl. BVerfG, Urteil vom 15.03.1960, Az. 2 BvG 1/57 , BVerfGE 11, 6; BVerwG, Urteil vom 30.01.2002, Az. 9 A 20/01, NVwZ 2002, 984; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 (877), m. w. N.; Isensee, in: ders. / Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage (2008), § 126 Rdnr. 35). (mehr …)
- BITKOM: Deutschlands Internetshopper sind (fast) die Größten!veröffentlicht am 27. Mai 2009
Wie BITKOM berichtet, ist das Online-Shopping in Deutschland nicht nur beliebt, sondern auch weit verbreitet (JavaScript-Link: BITKOM). Ein großer Teil der Bundesbürger, nämlich 42 Prozent, habe im vergangenen Jahr im Internet eingekauft. Im europaweiten Vergleich waren es nur 24 Prozent Bevölkerung, was die Beliebtheit in Deutschland nur unterstreicht. Zurück bleibt die deutsche Republik nur hinter Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden. Der BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer begründet den Erfolg des Onlinehandels in Deutschland wie folgt: „In Deutschland knüpft das Online-Shopping an die Erfolge des traditionellen Versandhandels an. Eine international herausragende Versandlogistik, kurze Lieferzeiten und ein hoher Verbraucherschutz sind die Basis des Erfolgs.“ Weitere Gründe seien das vielfältige Angebot, die „Rund-um-die-Uhr“-Verfügbarkeit, die Vereinfachung von Preisvergleichen und die gerade in Deutschland sehr verbraucherfreundlichen Gesetze.
- Verbraucherzentrale: „Bange machen gilt nicht“ II – RAin Katja Günther greift für Online Content Ltd. zu härteren Mittelnveröffentlicht am 12. März 2009
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet über eine aktuelle, härtere Gangart der Rechtsanwältin Katja Günther für ihre Mandantin Online Content Ltd. (JavaScript-Link: vz-rpf). Die Online Content Ltd. wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband als „Kostenfalle“ bezeichnet (JavaScript-Link: vzbv), da Verbraucher bei einer Anmeldung über opendownload.de nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz belasse es Rechtsanwältin Günther nicht bei einfachen rechtsanwaltlichen Drohgebärden, sondern beantrage nunmehr auch Mahnbescheide. Verbraucher sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen: Mit Erlass des Mahnbescheids hat das Mahngericht die Forderung keineswegs geprüft, geschweige denn bestätigt. (mehr …)
- LG Darmstadt: Apotheke darf nicht mit Verbands-Gütesiegel werbenveröffentlicht am 11. März 2009
LG Darmstadt, Urteil vom 01.12.2008, Az. 22 O 100/08
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Nr. 2 Anhang I UGP-RL 2005/29/EGDas LG Darmstadt hat eine Versandapotheke verpflichtet, es zu unterlassen, mit einem ovalen Gütesiegel (Aufschrift: „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft – Mehr Informationen …“) zu werben. Geklagt hatte die Wettbewebszentrale, die in der Werbung einen Fall von Irreführung sah. Das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sei im vorliegenden Fall an eines seiner Mitglieder vergeben worden, wäre also eine „selbst verliehene Auszeichnung“. Der Verband träte damit nicht als neutrale Prüfinstitution auf. Das Landgericht bestätigte diese Rechtsauffassung: Mit der Verwendung des Siegels sei die bewusste Werbeaussage verbunden, von einer neutralen Stelle sei die Leistung als herausragend bestätigt und gewürdigt worden. Eine Prüfung habe dabei zumindest im Zeitpunkt der Abmahnung nicht stattgefunden. Die Mehrleistungen der Apotheken mit dem Gütesiegel seien keinesfalls so erheblich, dass sie als gegenüber anderen Versandapotheken als herausragend bezeichnet werden könnten und sich dieser Qualitätsvorsprung auf die Wertschätzung der Verbraucher auswirke. (mehr …)