Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zum notwendigen Mindeststreitwert von mehr als 20.000 EUR für die Nichtzulassungsbeschwerde bei Verbandsklagen eines Verbrauchervereinsveröffentlicht am 30. Juni 2015
BGH, Beschluss vom 07.05.2015, Az. I ZR 108/14
§ 26 Nr. 8 EGZPODer BGH hat entschieden, dass bei der Verbandsklage eines Verbraucherschutzverbandes der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer und des Streitwerts in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird. Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen. Im vorliegenden Fall wurde daher der Streitwert eines Verfahrens auf 20.000 EUR gesetzt, für die Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber notwendig gewesen, dass „der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro übersteigt„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)