Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist keine irreführende Werbebehauptungveröffentlicht am 22. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2015, Az. 6 U 26/15
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ nicht irreführend ist. Der Verbraucher gehe bei dem in humorvollem Zusammenhang geäußerten Satz nicht davon aus, dass eine vollständige, lückenlose Netzabdeckung geboten werde. Es genüge daher, wenn seitens des Anbieters die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte zur Verfügung gestellt werde, was vorliegend der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: