Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Auch Vorführwagen mit einer Laufleistung bis 1.000 km sind „Neuwagen“ / Zur Anwendung der Pkw-EnVKVveröffentlicht am 30. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10
§ 1 Pkw-EnVKV, § 3 UWG, § 4 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein Vorführwagen mit einer Laufleistung von 500 km noch als „neue Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-EnVKV anzusehen ist und dementsprechend über Verbrauch und CO2-Emissionen zu informieren ist. Erst ab 1.000 km-Laufleistung sei nicht mehr von einem Neuwagen auszugehen. Der Senat legte seiner Entscheidung den europäischen Neuwagenbegriff und nicht den aus dem Kaufrecht bekannten Neuwagenbegriff zu Grunde. Zitat aus der Pressemitteillung Nr. 207/11 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- OLG Koblenz: Vorführwagen ist kein Neuwagen – Pflichtangaben zum Verbrauch entfallenveröffentlicht am 9. November 2010
OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2010, Az. 9 U 518/10
§§ 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt I der Anlage 4 zur Pkw-EnVKVDas OLG Koblenz hat entschieden, dass beim Verkauf eines Vorführwagens keine Angaben nach der Pkw-Energieverbrauchskenn- zeichnungsverordnung getätigt werden müssen. Auch wenn das zum Verkauf angebotene Fahrzeug lediglich 2 Monate zugelassen gewesen und erst 500 km weit gefahren sei, handele es sich nicht mehr um eine Neuwagen. Der Auffassung des Klägers, dass es sich dennoch um einen neuen Personenkraftwagen handele, weil er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden sei, folgte das Gericht nicht. Zwar seien in der Vergangenheit durch verschiedene Gerichte Vorführwagen, die über einen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten genutzt wurden, allerdings nur eine sehr geringe Laufleistung aufwiesen, als Neuwagen angesehen worden. Im zu entscheidenden Fall unterfalle ein Fahrzeug, das bereits 500 km weit gefahren und als Vorführwagen genutzt worden sei, dieser Definition des Begriffs „neu“ jedoch nicht mehr, denn es sei nicht mehr ungebraucht. Für die Entscheidung, zu welchem Zweck ein Händler ein Fahrzeug erworben habe, könne es nach Auffassung des Gerichts nicht maßgeblich sein, wie lange der Pkw vor dem Weiterverkauf als Vorführwagen zugelassen gewesen und wie weit er als Vorführwagen gefahren worden sei. Diesbezüglich bestimmte Zulassungszeiträume oder zulässige Kilometerstände festzulegen, sei nicht Aufgabe der Rechtsprechung. Abgrenzungsprobleme, die auftreten würden, wenn in jedem Einzelfall anhand des Zulassungszeitraumes und der Laufleistung zu entscheiden wäre, ob ein Vorführwagen noch der Pkw-EnVKV unterfalle oder nicht, seien nicht hinnehmbar.
- LG Erfurt: Fehlende Angaben zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. September 2010
LG Erfurt, Urteil vom 13.07.2010, Az. 1 HK O 5/10
§§ 3 Abs. 1, 5 EnVKV i. V. m. Ziff. 6 der Anlage 1; 3, 4 Nr. 11 UWGDas LG Erfurt hat entschieden, dass die Bewerbung von elektronischen Haushaltsgeräten wettbewerbswidrig ist, wenn die nach der Energieverbrauchtskennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben fehlen. Dies bezog sich im vorliegenden Fall vornehmlich auf Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Elektrobacköfen. Dies gelte auch, wenn Ausstellungsküchen, die Elektrogeräte beinhalten, oder Küchen im Paket mit Elektrogeräten angeboten würden. Durch den Einbau in eine Ausstellungsküche würden die Geräte nicht zu Gebrauchtgeräten, die einem Ausnahmetatbestand unterfallen könnten. Zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender oder fehlerhafter Angaben der EnVKV haben bereits zahlreichen anderen Gerichte entschieden, so z.B. das OLG Hamm, LG Dresden, OLG München oder das LG Hamburg. Zur Entscheidung im Volltext:
- BGH: Auch bei Luxusautos muss dem Käufer in der Werbung der Verbrauch mitgeteilt werdenveröffentlicht am 14. September 2010
BGH, Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 66/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 4 UKlaG; 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDer BGH hat entschieden, dass auch für die Bewerbung eines Luxuswagens (hier: Lamborghini Gallardo Spyder) die Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchs kennzeichnungsverordnung eingehalten werden müssen. Dies betreffe insbesondere die Angabe über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen. Die Vorschriften stellten eine Marktverhaltensregelung dar. Es komme daher nicht darauf an, dass für Verbraucher, die sich für ein Luxusfahrzeug wie das von der Beklagten beworbene interessieren, der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von allenfalls untergeordneter Bedeutung seien. Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte mit ihrem Verhalten die durch die Pkw-EnVKV geschützten Informationsinteressen der Verbraucher beeinträchtige. Nach der Lebenserfahrung könne im Übrigen nicht davon ausgegangen werden, dass Verbraucher, die sich für den Erwerb eines Fahrzeugs der Oberklasse interessieren, nicht an günstigen Verbrauchs- und Abgaswerten interessiert seien und daher entsprechende Informationen unbeachtet ließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Angebot eines neuen Pkw bei mobile.de ohne Angaben zum Benzinverbrauch ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. April 2010
OLG Köln, Beschluss vom 03.06.2009, Az. 6 W 60/09
§ 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV; Abschnitt II Nr. 1 der Anl. 4 Pkw-EnVKV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Angebot eines Neufahrzeugs auf der Handelsplattform mobile.de ein Hinweis auf auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ enthalten sein müsse, den § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 für elektronisch verbreitetes Werbematerial vorschreibe. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.01.2007, Az. 6 U 143/06; Urteil vom 14.02.2007, Az. 6 U 217/06 [WRP 2007, 680 = MD 2007, 594 = OLGR 2007, 404]) handele es sich bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 4 um Marktverhaltensregeln (§ 4 Nr. 11 UWG). Das gelte auch für den im Rahmen einer Internetwerbung gebotenen Hinweis auf den Leitfaden gemäß § 4 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 3, der insbesondere mit seinem zweiten Teil dem Verbraucher vor seiner Kaufentscheidung einen Vergleich der Verbrauchs- und Emissionswerte aller auf dem Neuwagenmarkt angebotenen Modelle ermöglichen solle. (mehr …)
- LG Hamburg: Das „günstigste“ Produkt bestimmt sich nicht nur nach dem niedrigsten Preisveröffentlicht am 29. Oktober 2009
LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 312 O 677/08
§§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung mit dem günstigsten Preis irreführend ist, wenn der dargestellte Preis-Leistungs-Vergleich nicht zutreffend ist. Im vorliegenden Fall warb der Hersteller eines Mittels für Kopfläuse mit der „preislich besten Wahl“ und wurde zur Unterlassung verurteilt. Zwar sei die Behauptung der Beklagten hinsichtlich des Verhältnisses Preis pro Milliliter zum Zeitpunkt der Werbung zutreffend gewesen, doch sei nach Ansicht des Gerichts bei flüssigen Darreichungsformen auch in die Kalkulation miteinzubeziehen, wieviel von der Flüssigkeit (Shampoo, Gel etc.) für eine Anwendung benötigt werde und wie viele Wiederholungen der Anwendung in der Regel notwendig seien. Trotz günstigstem Milliliter-Preis sei durch eine größere erforderliche Verbrauchsmenge im Vergleich zu anderen Produkten im Endeffekt eine höhere Geldausgabe erforderlich, um denselben Effekt zu erzielen. Daher sei die pauschale Behauptung des günstigsten Preises irreführend und zu unterlassen.