Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit dem Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ stellt KEINEN Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 29. April 2012
BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312c Abs. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGBDer BGH hat entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht gegen das das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB verstößt und somit auch keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die streitgegenständliche Überschrift sei im Übrigen gar nicht nicht Teil der Widerrufsbelehrung, sondern dieser vorangestellt. Auf einen erläuternden Zusatz, wer „Verbraucher“ sei, kam es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung: