Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Mönchengladbach: Angebote nur an Geschäftskunden müssen eindeutig entsprechend gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 9. September 2013
AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, Az. 4 C 476/12
§ 312g BGBDas AG Mönchengladbach hat, ebenso wie vor kurzem das LG Leipzig (hier), entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richten soll, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Es liege auch keine Täuschung des Verbrauchers über eine Unternehmereigenschaft vor, da vorliegend das Anmeldefeld „Firma“, welches nicht als Pflichtfeld ausgestaltet war, frei gelassen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Informationspflichten gegenüber Verbrauchern müssen auch von Anbietern, die sich nur an Unternehmer richten, eingehalten werden, wenn die Beschränkung nicht eindeutig istveröffentlicht am 5. September 2013
LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/12
§ 312g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGBDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Ebenso sei dies zu bewerten, wenn der Anbieter keinen aussagekräftigen Nachweis über das Betreiben eines Gewerbes fordere. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Aufforderung an Banken, Konten von Abofallen-Inkassounternehmen zu kündigen, ist nicht zulässigveröffentlicht am 17. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: - EuGH: Die Übersendung einer Widerrufsbelehrung als Link in einer E-Mail reicht ebensowenig aus, wie die bloße Vorhaltung auf einer Webseite / Niederlage für „Abofallen“-Betreiber Content Services Ltd.veröffentlicht am 31. August 2012
EuGH, Urteil vom 05.06.2012, Az. C?49/11
Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7Der EuGH hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung durch Übermittlung eines Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Auch sei eine Webseite kein „dauerhafter Datenträger“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7. Insoweit erhielt die Rechtsauffassung der Content Services Ltd. – hierzulande wie auch wohl in Österreich als Betreiberin einer sog. Abofalle in Erscheinung getreten – eine deutliche Absage. Das Ausgangsverfahren wurde von der Bundesarbeitskammer eingeleitet, einer Verbraucherschutzeinrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die sich gegen das Geschäftsgebaren von Content Services Ltd. wendet, weil es gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstieß. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bank-AGB, die gegenüber Verbrauchern ein Entgelt für eine Kartensperrung festlegen, sind unzulässigveröffentlicht am 7. August 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2012, Az. I-6 U 195/11
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Bank gegenüber Verbrauchern keine AGB-Klausel verwenden darf, die für den Fall der Sperrung einer Karte ein Entgelt von z.B. 10,00 EUR festlegt. Der Kunde werde durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt. Es handele sich um eine Preisnebenabrede, weil die Bank aufgrund der beanstandeten Klausel berechtigt sei, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sei oder die sie im eigenen Interesse vornehme. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Irreführende Bäcker-Werbung – Brot macht nicht „Schlank im Schlaf“veröffentlicht am 26. Juni 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 W 1/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Anzeigenwerbung eines Bäckers für ein „Eiweiß-Abendbrot“ mit der Anpreisung „Schlank im Schlaf“ wettbewerbswidrig ist. Die Werbung wies zwar gleichzeitig auf ein bestimmtes Abnehmkonzept („Insulin-Trennkostmethode“, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollen) und das dazugehörige Buch hin. Das Brot selbst habe jedoch keine schlank machende Wirkung. Dieser falsche Eindruck werde jedoch gerade durch die streitgegenständliche Werbung erzielt. Gerade bei Werbung, die sich auf die Gesundheit des Adressaten beziehe, seien jedoch besonders hohe Anforderungen an die Wahrheit der Werbeaussage zu stellen. Auch wenn der Adressat verstehe, dass sich die Werbeaussage auf das vorgestellte Abnehmkonzept beziehe, fehle auch diesbezüglich ein Hinweis, dass dieses Konzept wissenschaftlich umstritten sei.
- LG Bonn: Unzulässige Werbeanrufe der Telekom – Zum wirksamen Einverständnis von Kundenveröffentlicht am 30. März 2012
LG Bonn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 11 O 49/11
§ 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG
Das LG Bonn hat entschieden, dass Werbeanrufe der Telekom (z.B. für Telekommunikations-Dienstleistungsverträge oder für Verträge über den Empfang von digitalem Femsehen) unzulässig sind, wenn die Telekom keine wirksame Einverständniserklärung des angerufenen Kunden vorweisen kann. Dafür sei die Telekom auch beweisbelastet. Vorliegend hatte die Telekom behauptet, einige Kunden hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, konnte allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht einmal die Teilnahme der benannten Kunden an dem Spiel belegen. In anderen aufgeführten Fällen von unerwünschten Telefonanrufen urteilte das Gericht, dass ein bereits vorgesetztes Häkchen zur Einwilligung in Werbeanrufe in einem Vertrag unter der Rubrik „Vertragspartner / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung„ nicht ausreiche, da die Einwilligung für Werbung immer gesondert zu erteilen sei. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Ein Verbraucherverband ist nicht zur Abmahnung von datenschutzrechtlichen Verstößen (hier: § 26 Abs. 4 S. 2 BDSG) berechtigtveröffentlicht am 14. März 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 09.06.2004, Az. 5 U 186/03
§ 28 Abs. 4 BDSGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverband keine Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften geltend machen kann. Vorliegend sollte ein Verstoß gegen § 28 Abs. 4 BDSG, nach welchem der Verbraucher über sein Widerspruchsrecht u.a. aufgeklärt werden muss, geahndet werden. Die genannte Vorschrift wurde vom Gericht jedoch nicht als verbraucherschützende Norm beurteilt. Der Empfänger persönlich adressierter Werbung solle dadurch nicht vor nachteiligen Folgen aus geschäftlichen Entschließungen aus dieser Werbung geschützt werden, sondern er solle lediglich die Möglichkeit erhalten, der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Der Verbraucherschutz sei nur ein Begleiteffekt des Widerspruchsrechts und der Belehrungspflicht hierüber. Dies genüge nicht, um dem Antrag stellenden Verband ein Klagerecht zu geben. Ebenso entschied zuvor das OLG Düsseldorf (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Eine Datenschutznorm ist keine „verbraucherschützende Vorschrift“ (im Sinne von § 2 Abs. 1 UklaG / § 4 Nr. 11 UWG)veröffentlicht am 6. März 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2004, Az. I-7 U 149/03
§ 28 Abs. 4 BDS, § 2 Abs. 1 UKlaG § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass § 28 Abs. 4 BDSG eine Belehrungspflicht des Verwenders von personenbezogenen Daten konstituiere. Daraus lasse sich aber nicht bereits herleiten, dass es sich bei § 28 Abs. 4 BDSG um eine verbraucherschützende Vorschrift handele. Diese Frage ist insbesondere in Hinblick auf die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden, die sich gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG legitimiert sehen, relevant, aber auch in Hinblick auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da zu den „Marktteilnehmern“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG neben Mitbewerbern insbesondere auch Verbraucher zu zählen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)